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EASA mit neuen Vorschlägen zu Ruhezeitenregelungen für Flugpersonal

 

09. Okt 2012 - 17:27 Uhr


Zivile Luftfahrt

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat ihre Vorschläge zur Änderung der geltenden EU-Regeln für Flug- und Dienstzeiten sowie Ruhezeiten (FTL) für den gewerblichen Luftverkehr bekannt gegeben. Der abschließend verabschiedete Vorschlag, der als eine Stellungnahme gewertet wird, enthält mehr als 30 Verbesserungen im Vergleich zu aktuellen Anforderungen und sieht die Einführung neuer Beschränkungen in der Dienstplanung der Crew vor.

Die Stellungnahme trägt der Tatsache Rechnung, dass Müdigkeit einer der wichtigsten Faktoren für die menschliche Leistungsfähigkeit ist und fordert keine Vorschriften für mehr Flugstunden der Piloten. Im Gegenteil, die erlaubten nächtlichen Dienstzeiten werden gekürzt, die Ruhezeiten zwischen Flügen über Zeitzonen hinweg sollen wesentlich verstärkt und neue Regeln zur Begrenzung von Bereitschaftszeiten für die Crew aufgestellt werden.

Diese FTL-Regeln stellen den letzten Schritt in einem transparenten Findungsprozess dar, der von einer bisher nicht dagewesenen wissenschaftlichen Datengrundlage und öffentlichen Anhörung begleitet wurde. Mehr als 50 wissenschaftliche Studien wurden analysiert, während alle betroffenen Interessengruppen einschließlich des Flug- und Kabinenpersonals, der Fluggesellschaften und Vertreten der Mitgliedstaaten während des gesamten Prozesses mit einbezogen wurden.

Bei der Veröffentlichung der Vorschläge sagte Patrick Goudou, Executive Director der EASA: "Diese Vorschriften zu harmonisierten Dienstzeiten für die Flugbesatzungen gründen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, der Risikobewertung und der Umsetzbarkeit. Mit diesen Maßnahmen macht die EASA einmal mehr deutlich, dass sie keine Kompromisse bei der Sicherheit für die Fluggäste in Europa und der ganzen Welt eingeht."

Die Vorschläge gehen nun in die Gesetzgebung. Sie werden dann von der Europäischen Kommission verabschiedet und müssen von den Parlamenten der Mitgliedstaaten beschlossen werden. Die neuen Regeln sollen Mitte 2013 EU-Recht und bis Ende 2015 vollständig werden.

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