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Gericht weist Lufthansa-Antrag für Streik-Vorankündigung ab

 

26. Sep 2014 - 22:46 Uhr


Info und News

Das Lufthansa-Management hat am 23.09.2014 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Frankfurt gegen die Vereinigung Cockpit VC eingereicht. Gegenstand des Antrages war feststellen zu lassen, dass bei zukünftigen Arbeitskampfmaßnahmen, unabhängig von Dauer und Umfang, stets eine Ankündigungsfrist von mindestens 48 Stunden eingehalten werden muss. Für die VC war dies der vierte untaugliche Versuch des Lufthansa-Managements, die Auseinandersetzung in den Gerichtssaal zu verlagern, statt sich am Tariftisch zu bewegen.

Trotz des vom Management öffentlich immer wieder bekundeten Einigungswillens, wird durch den Versuch, den Konflikt mit rechtlichen Mittel zu ersticken, deutlich, dass es sich bisher nur um Lippenbekenntnisse handelt. Das Gericht folgte dem Antrag nicht.

Die Vereinigung Cockpit sei durchaus bereit, eine Modernisierung des Tarifvertrages Übergangsversorgung vorzunehmen. Diesbezüglich habe die VC dem Lufthansa Management angeboten, die Kosten auf dem aktuellen Niveau zu deckeln. Eine Spaltung des Cockpitpersonals ist für die Vereinigung Cockpit nicht akzeptabel.

Die Lufthansa konnte bei den letzten Arbeitsniederlegungen von Piloten die Auswirkungen der begrenzen, indem sich freiwillige Crews für die Flüge meldeten. Die VC hatte nach dem Scheitern der letzten Verhandlungsrunde wieder Streiks der Lufthansa-Piloten angekündigt, mit denen "sofort gerechnet" werden müsse.

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