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Schweiz: Neues Inkasso der Gebühren für Flugsicherung

 

02. Nov 2016 - 23:52 Uhr


Business Aviation

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Änderung der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) genehmigt. Die Neuerungen betreffen die Ausarbeitung eines Mehrjahresprogramms für die Flugsicherungsdienste auf Regionalflugplätzen und das Inkasso der Gebühren für die An- und Abflugsicherung auf den Landesflughäfen. Die An- und Abflugsicherungsdienste auf den Flugplätzen der Kategorie II – Bern-Belp, Buochs, Grenchen-Solothurn, La Chaux-de-Fonds-Les Eplatures, Lugano-Agno, Samedan, Sitten und St. Gallen-Altenrhein – verursachen jährliche Kosten von rund 35 Millionen Franken.

Fünf Millionen davon werden gegenwärtig von den Pilotinnen und Piloten sowie den Flugzeugbetreibern getragen. Der Rest (ca. 30 Mio.) wird von der Skyguide im Rahmen der Spezialfinanzierung Luftverkehr gedeckt, deren Mittel aus dem Mineralölsteuerertrag stammen.


Gemäß der geltenden Gesetzgebung werden die Finanzhilfen des Bundes abhängig vom Verkehrsvolumen und der Art des Verkehrs auf die einzelnen Flugplätze der Kategorie II aufgeteilt. Die geänderte Verordnung sieht vor, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) künftig im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) ein Mehrjahresprogramm in Bezug auf die Finanzhilfen des Bundes für die An- und Abflugsicherung ausarbeitet. Auf diese Weise legt das UVEK den Mindestumfang der An- und Abflugsicherungsdienste fest. Jedem Flugplatz steht es indessen frei, darüber hinausgehende Dienste zu erbringen oder zu beziehen, sofern deren Finanzierung gesichert ist.


Auf den Landesflughäfen erfolgt das Inkasso der An- und Abfluggebühren zugunsten der Skyguide durch die Betreiberinnen. Mit der Verordnungsänderung erhält die Skyguide die Möglichkeit, andere Leistungserbringer mit dem Inkasso zu beauftragen, um günstigere Konditionen zu erhalten. Diese Änderungen treten voraussichtlich am 01. Januar 2017 in Kraft.

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