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Objektblatt für Militärflugplatz Dübendorf gefragt

 

10. Feb 2017 - 12:13 Uhr


Info und News

Mit den Bundesratsbeschlüssen von 2014 und 2016 wurde festgelegt, dass der jetzige Schweizer Militärflugplatz Dübendorf künftig auch als ziviles Flugfeld genutzt werden soll. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nun den Auftrag, dem Bundesrat ein Objektblatt zum Flugfeld Dübendorf vorzulegen. Der Koordinationsprozess dafür hat mit einem ersten Gespräch zwischen Bund, Kanton, Gemeinden und der Flugplatz Dübendorf AG begonnen. Der Bund hat auch zugesichert, dass er den Vorschlag der Standortgemeinden für einen "historischen Flugplatz mit Werkflügen" prüfen und dazu Stellung nehmen wird.


Das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf gehört dem Bund. 2014 beschloss der Bundesrat, dieses Areal künftig für die militärische Luftfahrt, die zivile Luftfahrt sowie für einen Innovationspark zu nutzen und den Betrieb des Flugplatzes der Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) zu übertragen. In einem zweiten Beschluss von 2016 hat der Bundesrat den Sachplan Militär angepasst und damit den Flugplatzperimeter und die Lärmbelastungskurve reduziert. Gleichzeitig hat er im Konzeptteil des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) festgehalten, dass Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld mit Schwerpunkt Geschäftsluftfahrt genutzt werden soll.


Mit dem Auftrag, dem Bundesrat bis im März 2019 ein SIL-Objektblatt zur Genehmigung vorzulegen, hat das BAZL nun den Koordinationsprozess eingeleitet. Dabei werden unter engem Einbezug der Fachstellen von Bund und Kanton, der drei Standortgemeinden, der Planungsgruppe Glattal sowie der FDAG die Grundlagen für die Planung der Infrastruktur und des künftigen Betriebs gelegt. Zudem wird der Bund auch das vom Kanton übermittelte alternative Konzept "historischer Flugplatz mit Werkflügen" der drei Standortgemeinden prüfen und bis Ende März 2017 das weitere Vorgehen festlegen.


Im Verlauf des Prozesses sind mehrere Koordinationsgespräche mit allen Beteiligten vorgesehen. Diese sollen die frühzeitige Zusammenarbeit im Sinne des Raumplanungsrechts gewährleisten, indem das Projekt des zivilen Flugfeldes mit den umgebenden Nutzungen und Schutzzielen abgestimmt wird. Das BAZL wird anschliessend die Ergebnisse der Koordination und die Haltung der Beteiligten in einem Schlussbericht festhalten. Darauf aufbauend wird es ein SIL-Objektblatt erarbeiten, das die Grundlage für das künftige Betriebsreglement und die Plangenehmigung der Infrastruktur des Flugfeldes bildet. Der Entwurf für das SIL-Objektblatt wird für ein öffentliches Anhörungs-und Mitwirkungsverfahren aufgelegt. Nach der Bereinigung soll es dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden.


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