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"ED-R München": Flugbeschränkungsgebiet zu MSC

 

14. Feb 2017 - 16:59 Uhr


Info und News

Vom 17. bis zum 19. Februar 2017 findet die 53. Internationale Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) statt. An dieser Tagung nehmen hochrangige Sicherheitspolitiker aus dem In- und Ausland teil. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun ein Flugbeschränkungsgebiet "ED-R München" sowie ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (Radio Mandatory Zone – RMZ "München") für den Schutz der Veranstaltung eingerichtet. Die zeitliche Aktivierung, sowohl für das Flugbeschränkungsgebiet als auch die RMZ, ist von Freitag, 17. Februar, 07:00 Uhr MEZ bis Sonntag, 19. Februar 2017, 16:00 Uhr MEZ vorgesehen. Das Flugbeschränkungsgebiet hat die Form eines Kreises mit einer Ausdehnung von drei nautischen Meilen (5,5 Kilometer) rund um den Veranstaltungsort und reicht vom Boden bis zu einer Höhe von "Flugfläche 100" – umgerechnet ca. 3.000 Meter.


Die ebenfalls kreisförmige RMZ hat eine Ausdehnung von neun nautischen Meilen (etwa 16,6 km) rund um den Veranstaltungsort. Dieser reicht vom Boden bis zur jeweiligen Untergrenze des Luftraums C München. Für die "ED-R München" sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in diesem Gebiet untersagt. Ausgenommen hiervon sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie grundsätzlich Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 4.000 Fuß über dem Meeresspiegel.


Während des Fluges in RMZ "München" gilt für Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln eine dauernde Hörbereitschaft. Vor dem Einflug in die RMZ ist eine Erstmeldung erforderlich, der Ausflug ist ebenfalls zu melden. Ausgenommen von der RMZ sind die Kontrollzonen München und Oberpfaffenhofen, das Flugbeschränkungsgebiet "ED-R München" und die RMZ "Oberschleißheim". Flüge nach Instrumentenflugregeln sind grundsätzlich von den Regelungen nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen ist Modellflug.


Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet, es gibt dauerhafte Gebiete (beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin) und solche mit zeitlicher Beschränkung. Informationen zur Lage und Ausrichtung, eine Kartendarstellung des Beschränkungsgebietes und der RMZ will die DFS online bereitstellen.


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