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Anflug an Zürich: Genehmigung ohne Deutschland

 

31. Jan 2018 - 11:37 Uhr


Zivile Luftfahrt

Anflug an Zürich: Genehmigung ohne Deutschland

Die Flughafen Zürich AG hatte dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Ende 2013 das Betriebsreglement 2014 zur Genehmigung eingereicht. Da die darin enthaltene Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten ohne deutsche Zustimmung nicht durchgeführt werden kann, soll nun der von Deutschland unabhängige Teil des Betriebsreglements genehmigt werden.


Die Verfahrensparteien erhalten die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und sich nochmals zu äußern. Die von der Flughafen Zürich AG Ende 2013 eingereichten Anpassungen des Betriebsreglements wurden unter dem Titel Betriebsreglement 2014 zusammengefasst. Dabei geht es um die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich. Dazu gehört insbesondere eine Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten des Flughafens. Der Flughafen und das BAZL hatten die deutschen Behörden ersucht, die Regelungen über die Anflüge über deutschem Hoheitsgebiet für die neuen Routen im Ostkonzept anzupassen. Diese Anpassung ist bis heute nicht erfolgt. Ohne die Anpassung kann der durch die Entflechtung Ost angestrebte wichtige Sicherheitsgewinn vorläufig nicht realisiert werden.


Verfahren im BAZL teilweise abschließen


Das BAZL will das Genehmigungsverfahren nun für diejenigen Teile des Betriebsreglements 2014 abschließen, die unabhängig von Deutschland umgesetzt werden können. Darunter fallen Änderungen der Flugrouten im Süd- und Ostkonzept sowie im Bisenkonzept (ohne Südstarts geradeaus). Die für diese Teilgenehmigung erstellten Berechnungen des Fluglärms lagen im Sommer 2017 öffentlich auf. Das Gesuch an Deutschland bleibt hängig.


Die Genehmigung des Betriebsreglements 2014 steht in keinem Zusammenhang mit der Anpassung des SIL-Objektblattes (SIL 2) vom August 2017. Entsprechend sind Themen wie Südstarts geradeaus oder Pistenverlängerungen nicht im Betriebsreglement 2014 enthalten. Das BAZL gewährt jetzt den Verfahrensparteien die Möglichkeit, sämtliche Akten einzusehen und sich abschließend zu äußern. Die Unterlagen sind ab dem 30. Januar auf der Webseite des BAZL einsehbar. Die Frist zur Einsichtnahme und das Einreichen von Schlussbemerkungen beträgt einen Monat. Der Entscheid des BAZL über die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 kann im Frühjahr 2018 erwartet werden.


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