In den kommenden Wochen informieren die zuständigen Gemeinden und Behörden an mehreren Abenden über die Details des neuen Schallschutzprogramms. Eigentümer von Gebäuden haben u.U. Anspruch auf Schallschutz. Nach dem novellierten Fluglärmgesetz von 2010 werden im Umfeld des Flughafens dazu zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone unterschieden.
Nach den Vorgaben des Gesetzes haben Eigentümer von Gebäuden in diesen Zonen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf baulichen Schallschutz, der dann vom Flughafen Stuttgart bezahlt wird. Ansprechpartner für die Erstattung der Kosten ist die jeweilige untere Verwaltungsbehörde, die die Anträge prüft und darüber entscheidet.
Stadt Filderstadt, für Filderstadt, Leinfelden, Echterdingen und Stetten:
Stadt Ostfildern, für die Gemeinden Nellingen, Scharnhausen und Plieningen:
Landratsamt Böblingen, für Steinenbronn und Schönaich:
Stadt Esslingen, für Berkheim, Denkendorf und Neuhausen: