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Flug­ha­fen­ver­band ADV alar­miert über EuGH-Urteil

 

21. Nov 2019 - 19:53 Uhr


Wirtschaft

Flug­ha­fen­ver­band ADV alar­miert über EuGH-Urteil

Der EuGH hat heute eine wich­tige Ent­schei­dung zur Genehmigungspraxis der Flug­ha­fen­ent­gelte getrof­fen – mit nega­ti­ven Fol­gen für Deutsch­land.


Bis­her war es nach der Recht­spre­chung nicht zuläs­sig, dass Air­lines vor den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten gegen eine behörd­li­che Ent­gelt­ge­neh­mi­gung kla­gen. Viel­mehr wur­den die behörd­lich geneh­mig­ten Ent­gelte im Streit­fall einer zivil­ge­richt­li­chen Über­prü­fung zuge­führt. Natio­nale Gerichte hat­ten darin keine recht­li­che Benach­tei­li­gung der Air­lines gese­hen und ihre Kla­gen abge­wie­sen.


Nach den bestehen­den Rege­lun­gen sind die Flug­hä­fen ohne­hin zu höchs­ter Trans­pa­renz bei der Kal­ku­la­tion der Ent­gelte ver­pflich­tet. Vor jeder Ent­gel­tan­pas­sung fin­den umfang­rei­che Nut­zer­kon­sul­ta­tio­nen statt. Tat­säch­lich haben die gro­ßen Air­lines auf­grund ihrer star­ken Markt­stel­lung einen kla­ren Ver­hand­lungs­vor­teil, wenn es um die Fest­set­zung der Flug­ha­fen­ent­gelte geht.


Flughäfen: Airlines an Kosten beteiligen


ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel sieht in dem EuGH-Entscheid eine bedroh­li­che Ent­wick­lung: "Die gro­ßen Air­lines spie­len ihre Markt­macht gegen­über den Flug­hä­fen immer mehr aus. Es gibt in Deutsch­land nicht einen Flug­ha­fen, an dem die zwei größ­ten Air­lines weni­ger als 60 Pro­zent Markt­an­teil haben. Flug­hä­fen wird es zuneh­mend unmög­lich, kos­ten­de­ckende Ent­gelte zu erzie­len." Der Flug­ha­fen­ver­band ADV rich­tet des­halb einen drin­gen­den Appell an die zustän­di­gen Geneh­mi­gungs­be­hör­den der Län­der. Flug­ha­fen­ent­gelte müs­sen künf­tig nach der Geneh­mi­gung sofort zum Voll­zug gestellt wer­den.


"Die Air­lines sind hier auf einem gefähr­li­chen Weg. Wenn sie sich immer wei­ter aus der Nut­zer­fi­nan­zie­rung zurück­zie­hen, müs­sen am Ende die Steu­er­zah­ler in Form von Zuwen­dun­gen der öffent­li­chen Hand die Zeche zah­len. Das kann nicht die gewollte Lösung sein. Das wäre ein fata­les Signal für den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land", warnt der Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Flug­ha­fen­ver­ban­des.


Die Flug­hä­fen sind nach dem EuGH-Urteil in Sorge. Air­lines kön­nen über den Umweg einer geän­der­ten gericht­li­chen Zustän­dig­keit, den gesetz­lich ver­an­ker­ten Geneh­mi­gungs­pro­zess ver­lang­sa­men oder gänz­lich auf­hal­ten und so den Ver­hand­lungs­druck auf die Flug­hä­fen wei­ter ver­schär­fen. Von der Bun­des­re­gie­rung erwar­ten die Flug­hä­fen, die unver­zicht­bare Rolle der Lan­des­be­hör­den im Geneh­mi­gungs­pro­zess bei der EU-Kommission auch zukünf­tig sicher­zu­stel­len.


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