Ryanair hat sich europaweit in mehreren Rechtstreitigkeiten gegen Screenscraper-Websites engagiert, um zu verhinden, dass Verbraucher irregeführt, und zusätzlichen Gebühren unterworfen werden. Die Airline will auch sicherzustellen, dass sie über die richtigen Kontaktdaten verfügt, damit Kunden korrekte Fluginformationen erhalten.
Ryanair begrüßt heute die heutige Entscheidung des Hamburger Gerichts, eine einstweilige Verfügung gegen solch ein Portal zu erwirken. Darüber hinaus untersagt die einstweilige Verfügung, dass die Skyscanner-Website Ryanair falsche E-Mail-Adressen von Fluggästen zur Verfügung stellt.
Die einstweilige Verfügung wurde aus folgenden Gründen erlassen:
Kenny Jacobs, CMO von Ryanair, sagte: "…Wir haben uns in verschiedenen Rechtsfällen in ganz Europa engagiert, um zu verhindern, dass unsere Kunden von nicht autorisierten Screenscraper-Websites übermäßige, unnötige Zusatzgebühren zahlen müssen, und um sicherzustellen, dass Ryanair über angemessene Kontaktdaten verfügt, damit unsere Kunden korrekte Informationen über ihren Flug erhalten..." Die einstweilige Verfügung kann noch angefochten werden.