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Hamburger Gericht gegen Screenscraper bei Flugbuchung

 

16. Jan 2020 - 19:00 Uhr


Wirtschaft

Hamburger Gericht gegen Screenscraper bei Flugbuchung

Ryanair hat sich europaweit in mehreren Rechtstreitigkeiten gegen Screenscraper-Websites engagiert, um zu verhinden, dass Verbraucher irregeführt, und zusätzlichen Gebühren unterworfen werden. Die Airline will auch sicherzustellen, dass sie über die richtigen Kontaktdaten verfügt, damit Kunden korrekte Fluginformationen erhalten.


Ryanair begrüßt heute die heutige Entscheidung des Hamburger Gerichts, eine einstweilige Verfügung gegen solch ein Portal zu erwirken. Darüber hinaus untersagt die einstweilige Verfügung, dass die Skyscanner-Website Ryanair falsche E-Mail-Adressen von Fluggästen zur Verfügung stellt.


Gründe für die Unterlassung vor Gericht


Die einstweilige Verfügung wurde aus folgenden Gründen erlassen:


  • Unrechtmäßige Anzeige von Ryanair-Tarifen mit verstecktem Aufschlag, und somit höheren Tarifen als im eigenen Angebot.
  • Die Anzeige der Gesamtflugkosten ohne die Gebühren von Skyscanner
  • Die Anzeige eines Preises für eingechecktes Gepäck, der höher ist als der von Ryanair berechnete Preis
Viele dieser Websites verursachen weiterhin Probleme für Passagiere und/oder versäumen es, wichtige Fluginformationen sowohl an Kunden als auch an Ryanair weiterzugeben. Dies betrifft Flugänderungen, Online Check-Ins, Hilfe bei besonderen Bedürfnissen und Kontaktdaten. Daraus resultierten verpasste Flüge und wiederholte Probleme für Kunden.

Kenny Jacobs, CMO von Ryanair, sagte: "…Wir haben uns in verschiedenen Rechtsfällen in ganz Europa engagiert, um zu verhindern, dass unsere Kunden von nicht autorisierten Screenscraper-Websites übermäßige, unnötige Zusatzgebühren zahlen müssen, und um sicherzustellen, dass Ryanair über angemessene Kontaktdaten verfügt, damit unsere Kunden korrekte Informationen über ihren Flug erhalten..." Die einstweilige Verfügung kann noch angefochten werden.


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