Am Sonntag, 19. Januar 2020, findet in Berlin die internationale Libyen-Konferenz statt, zu der die Bundesregierung hochrangige Staatschefs eingeladen hat. Für diese Veranstaltung richtet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Flugbeschränkungsgebiet ein.
Das Flugbeschränkungsgebiet "ED-R Humboldt" zur Libyen-Konferenz hat einen Radius von 30 nautischen Meilen (55 Kilometer) rund um das Regierungsviertel in Berlin. Es reicht bis zu Flugfläche 100, das entspricht einer Höhe von ungefähr 3.000 Metern. Im Flugbeschränkungsgebiet sind zu den aktiven Zeiten Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen verboten.
Zeitlich gültig ist dieser Beschränkungsbereich voraussichtlich im Zeitraum von Sonntag, 19. Januar, 08:00 Uhr lokaler Zeit bis Montag, 20. Januar 2020, 19:00 Uhr lokaler Zeit. Mögliche abweichende Gültigkeitszeiten werden von den örtlichen Polizeibehörden bekanntgegeben. Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet. Es gibt dauerhafte Gebiete, beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin, und solche mit zeitlicher Beschränkung.
Piloten finden aktuelle Informationen in den entsprechenden NOTAMs, hier der Link zum AIS-C NOTAM-Office. Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen oberhalb von 8.000 Fuß (rund 2,4 Kilometer) über dem Meeresspiegel sind von diesem Verbot ausgenommen. Auch Passagier- und Frachtflüge zu den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld sind nicht betroffen.