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Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Ihr Flug Verspätung hat?

 

06. Mär 2023 - 14:58 Uhr


Zivile Luftfahrt

Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Ihr Flug Verspätung hat?


Es ist schon ärgerlich: Ihr Flieger kommt erst Stunden später am Zielort an oder der Flug wurde gestrichen. Vielleicht ist dadurch ein Urlaubstag im Eimer beziehungsweise ein Geschäftstermin geplatzt. Pech meinen dann viele und nehmen die Konsequenzen zähneknirschend in Kauf. Doch müssen Sie das wirklich oder bestehen Möglichkeiten, in solchen Fällen eine finanzielle Entschädigung zu erhalten?



Entschädigung bei Verspätung sind möglich


In der Tat müssen Sie sich nicht in jedem Fall damit abfinden, zu spät am Ziel anzukommen. Diesbezügliche Reglungen sind in der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261 festgehalten. In Ihr steht, dass Sie Ihre finanziellen Forderungen sogar 3 Jahre rückwirkend geltend machen können. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Fluggesellschaft an der Verspätung selbst Schuld hat. Das trifft insbesondere zu, wenn eine technische Störung vorliegt oder das Personal fehlerhaft handelt.


Keine Entschädigung dagegen gibt es, sollte höhere Gewalt im Spiel sein. Bricht beispielsweise ein Vulkan aus, das Wetter spielt verrückt beziehungsweise Erdbeben oder Überschwemmungen behindern den Flugverkehr, gehen Sie leer aus. Dasselbe trifft auf plötzlich eintretende Kriegsereignisse sowie Krankheiten zu. Um Schadenersatz zu erhalten, muss das Flugzeug außerdem im Gebiet der EU gestartet oder gelandet sein.


Verspätung - auf die Ankunftszeit kommt es an


In welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung im Falle der Verspätung zusteht, hängt im Wesentlichen von zwei Größen ab. Zum einen von der Dauer der Flugzeitverzögerung und zum anderen von der zurückgelegten Flugdistanz. Dabei ist von Bedeutung, ob sie unter oder über 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder auf einer noch größeren Strecke außerhalb der EU unterwegs waren. Je nachdem, was zutrifft, dürfen Sie mit Erstattungen zwischen 250 und 600 Euro rechnen.


Zur Bemessung wird übrigens nicht die Abflugzeit, sondern die Ankunftszeit herangezogen. Darunter versteht man exakt den Moment, an dem das Flugpersonal die erste Bordtür öffnet. Liegt dieser mehr als 5 Stunden über dem Plan, steht Ihnen neben der Entschädigung auch noch die volle oder teilweise Rückerstattung des Flugpreises, bei Umsteigeflügen ein Rückflug zum Ausgangsflughafen, sowie bei Wartezeiten eine kostenlose Betreuung (Verpflegung, Internet, Telefon etc.) zu.


Entschädigung - welche Angaben und Dokumente brauchen Sie


Wollen Sie eine Flugverspätung gelten machen, holen Sie sich am besten Hilfe. Ein kompetenter Ansprechpartner dafür ist AirHelp. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um das weltweit größte Unternehmen, das hilft, Ihre Rechte bei Flugverspätungen durchzusetzen. Je mehr Dokumente Sie zur Verfügung stellen, desto erfolgreicher können die Mitarbeiter dieser Firma für Sie tätig werden. Protokollieren Sie im Verspätungsfall auch Ihre Ankunftszeit und lassen sich die Ursache der Flugzeitverzögerung vom Personal der Airline bestätigen. Untermauern können Sie das Ganze mit Fotos der Ankunfts- und Abflugtafeln. Ebenso sollten Sie sich Ihr Ticket, Ihre Bordkarte sowie die Buchungsbestätigung gut aufheben.


Entschädigung bei Flugausfall


Nicht nur bei Verspätungen, auch wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese kann, wie bei Zeitverzögerungen zwischen 250 und 600 Euro liegen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, den Ticketpreis teilweise oder in voller Höhe zurückzufordern. Außerdem können Sie einen Alternativtransport zum Zielort fordern. Erhalten Sie allerdings bis 14 Tage vorher eine Mitteilung, dass die Airline Ihren Flug annulliert, gehen Sie leer aus. Meist bieten Ihnen die Fluggesellschaften beim Ausfall des Fliegers eine Ersatzmaschine an. Überlegen Sie genau, ob sie diese nutzen. Tun Sie es, reduziert sich dementsprechend Ihre Entschädigungsleistung.


Welche Flugausfälle sind nicht entschädigungsberechtigt?


Liegt der Ausfall Ihres Fluges nicht in der Verantwortung der Airline, können Sie ihr gegenüber keinerlei Ansprüche gelten machen. Wie bei Unpünktlichkeiten müsste zum Beispiel ein technischer Fehler vorliegen oder die Annullierung vom Personal verschuldet worden sein. Terrorakte, schlechte Wetterverhältnisse und medizinische Notfälle fallen demzufolge nicht darunter. In diesem Sinne ist es im Übrigen sinnlos, rückwirkend coronabedingte Stornierungen und Ausfälle zu reklamieren. Ebenso sollten Sie bei Streiks genau hinschauen. Waren es nämlich anderswo angestellte Leute, die den Betrieb lahmgelegt haben, bekommen Sie von Ihrer Fluggesellschaft keinen Cent.


Flug ausgefallen - wer kann helfen?


Fluggesellschaften haben ein natürliches und aus unternehmerischer Sicht verständliches Interesse, möglichst wenig Entschädigungsleistungen zu zahlen. Für Sie verheißt das nichts Gutes und macht es Ihnen schwer, an Ihr Geld zu kommen. Merken die mit der Bearbeitung Ihres Antrags beauftragten Mitarbeiter, dass sie es mit einem eher "unbedarften" Fluggast zu tun haben, lehnen sie berechtigte Forderungen oft ab oder ignorieren sie. Deshalb sollten Sie auch bei Annullierungen die professionelle Hilfe von AirHelp in Anspruch nehmen. Tun Sie es, brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Die Experten des Unternehmens reichen alle notwendigen Papiere ein und kommunizieren in Ihrem Namen mit der betreffenden Airline.



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