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Warnung vor Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste an Flughäfen

 

06. Nov 2012 - 13:02 Uhr


Zivile Luftfahrt

Die Flughafen München GmbH (FMG) sieht die Effizienz und Qualität in der Flugzeugabfertigung durch eine mögliche weitere Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste gefährdet. Hintergrund dieser Befürchtung ist die für den morgigen Tag geplante Abstimmung des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel über einen Vorschlag für eine neue Bodenverkehrsdienste-Verordnung (BVD-Verordnung) im Rahmen des sogenannten "Airport Packages".

So soll im vorliegenden Vorschlag der Europäischen Kommission die Anzahl der an den Flughäfen tätigen Abfertigungsunternehmen von zwei auf mindestens drei Anbieter erweitert werden. Der Berichterstatter des Verkehrsausschusses will sogar einen vierten Anbieter auf den Airport-Vorfeldern zulassen. Weiterhin fordert die EU-Kommission eine rechtliche Trennung der Bodenverkehrsdienste vom Flughafenbetreiber. Darüber hinaus soll den flughafeneigenen Bodenverkehrsdiensten verboten werden, ihre Dienste an Unterauftragnehmer zu vergeben, anderen Wettbewerbern soll das aber erlaubt werden.

Konkret geht es um die Gepäck- und Flugzeugabfertigung, die Betankungsdienste sowie die Fracht- und Postabfertigung an den Flughäfen. Die Flughafen München GmbH sieht den Vorstößen der Europäischen Kommission mit Sorge entgegen. Flughafenchef Dr. Michael Kerkloh: "Wir fürchten, dass eine noch weitergehende Liberalisierung zu Qualitäts- und Effizienzverlusten führen und damit das Gegenteil der beabsichtigten Effekte erreicht würde."

Schlechte Erfahrungen von früher

Bereits in der ersten Liberalisierungswelle 1997 konnte man an deutschen Flughäfen beobachten, dass dies zu Effizienzverlusten - und überdies zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter geführt hat. Die deutschen Flughafenbetreiber mussten ihre Bodenverkehrsdienste umstrukturieren oder sich ganz aus diesem Geschäftsfeld zurückziehen. Eine noch stärkere soziale Belastung der Arbeitnehmer kann nicht hingenommen werden.

Besonders kritisch ist das geplante Verbot der Unterauftragsvergabe für die flughafeneigenen Bodenverkehrsdienste. Dies ist eine Wettbewerbsverzerrung und Benachteiligung gegenüber den anderen Wettbewerbern auf dem Vorfeld.

Die Abstimmung am morgigen Dienstag ist daher richtungsweisend für die weitere Entwicklung der Bodenverkehrsdienste und seine Mitarbeiter in ganz Europa.

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