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Militärflugplatz Dübendorf: Nutzung mit Innovationszentrum

 

03. Sep 2014 - 17:44 Uhr


Info und News

Die Schweiz will den bisherigen Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis nutzen sowie auf einem Teil des Areals die Errichtung eines Innovationsparks durch den Kanton Zürich ermöglichen. Der Bundesrat hat heute einen entsprechenden Antrag der drei Departemente UVEK, VBS und WBF gutgeheißen. Damit wird sichergestellt, dass die grösste strategische Landreserve des Bundes für kommende Generationen erhalten bleibt. Während der mehrjährigen Übergangsphase wird die Luftwaffe den Standort weiterhin als Militärflugplatz nutzen.

Der Militärflugplatz Dübendorf mit einer Fläche von rund 230 Hektar ist die größte strategische Landreserve im Eigentum des Bundes. Das Areal im dichtbesiedelten Glatttal und in unmittelbarer Nähe des Wirtschaftsstandortes Zürich bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Aufgrund seiner Lage und guten Erschliessung ist es für den Bundesrat wichtig, dass künftigen Generationen die grösstmögliche Handlungsfreiheit erhalten bleibt. Da das VBS entschieden hat, die Piste nicht mehr weiter zu betreiben und sich auf eine Helikopterbasis zurückzuziehen, hat der Bundesrat verschiedene Optionen für das Gelände geprüft und sich 2013 im Grundsatz dafür ausgesprochen, einen zeitlich befristeten zivilen Weiterbetrieb des Flugplatzes zu prüfen.

Das UVEK erhielt den Auftrag, in Zusammenarbeit mit dem VBS Offerten möglicher ziviler Betreiber für den Flugplatz einzuholen, der genügend Platz lässt für den auf dem gleichen Areal geplanten Innovationspark. Zudem kann die Armee in Dübendorf künftig zusätzlich zur Helikopterbasis auch die Piste mitbenutzen.

Innovationspark auf 70 Hektar in Dübendorf

Mit den heute gefällten Entscheiden verfolgt der Bundesrat das Ziel, alle drei Interessen des Bundes (militärische und Luftfahrt, Innovationspark) parallel weiterzuverfolgen. Am bisherigen Flughafenkopf soll der Hubstandort Zürich des nationalen Innovationsparks entstehen. Der Bundesrat hat hierzu eine Fläche von etwa 70 Hektar reserviert.

Diese soll dem Kanton Zürich in mehreren Etappen zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende 2014 werden die Einzelheiten dieser Landabgabe geklärt – dann wird der Bundesrat über die konkrete landesweite Ausgestaltung des nationalen Innovationsparks entscheiden und das Geschäft ans Parlament überweisen.

Ziviles Flugfeld – Ohne Linienverkehr, mit Bundesbasis

In einem Ausschreibungsverfahren haben im April 2014 zwei Organisationen ihre Bewerbung als ziviler Flugplatzhalter eingereicht. Der Bundesrat hat heute entschieden, mit der "Flugplatz Dübendorf AG" die Vertragsverhandlungen über den Betrieb eines künftigen Flugfeldes mit Bundesbasis aufzunehmen. Vorgesehen ist eine Betriebsdauer von 30 Jahren. Das künftige Flugfeld soll vor allem der Geschäftsfliegerei, der Leichtaviatik und für Werkflüge offenstehen. Ein regelmäßiger Linien- oder Charterverkehr ist ausgeschlossen.

Weiterhin auf dem Flugfeld stationiert bleiben die Armee und die Schweizerische Rettungsflugwacht REGA. Mit diesem Konzept ist ein wirtschaftlicher Betrieb möglich, ohne dass die Umgebung des Flugplatzes durch den Flugbetrieb übermässig belastet wird. Die Nähe zum Wirtschaftszentrum Zürich ermöglicht es, einen Teil der Geschäftsfliegerei vom Flughafen Zürich nach Dübendorf zu verlagern.

Schweizer Luftwaffe plant Helikopterbasis

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs zum neuen Stationierungskonzept der Armee im letzten November hat das VBS definitiv bestätigt, dass es die Piste nicht mehr weiter betreiben möchte und sich auf eine Basis für Helikopter im Norden des Flugplatzes zurückziehen wird. Während der mehrjährigen Planungs- und Bewilligungsphase des zivilen Flugfeldes wird das VBS den Betrieb des Flugplatzes bis zur Übergabe an den neuen Flugplatzhalter noch sicherstellen.

Nach Auslaufen der Betriebsbewilligung des zivilen Betreibers kann erneut entschieden werden, ob das Flugfeld in Dübendorf dereinst weiter betrieben oder ob das Flugfeldareal einer anderen Nutzung zugeführt werden soll. Dadurch bleibt die strategische Landreserve für kommende Generationen weitgehend erhalten.

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