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Boeing-Pilot meldet Luftnotlage in Heraklion

 

19. Dez 2012 - 00:00 Uhr


Flugsicherheit

Am 21. September 2012 befand sich die B737-800 mit 177 Passagieren und 6 Besatzungsmitglieder auf dem Flug von München nach Heraklion auf Kreta. Der Flug verlief ereignislos, in Heraklion war die Landebahn 09 in Betrieb. Die Besatzung erhielt vom Lotsen die Anweisung einen sogenannten „VOR A Letdown“ Anflug auf die Landebahn 09 durchzuführen.

Im Betriebshandbuch Teil C (OM/C) des Luftfahrtunternehmens war folgende Erklärung zu diesem Anflug beschrieben:

"A letdown approach is an instrument procedure guiding the pilot into a position to land by visual means at airports where no straight-in instrument approach procedure to a specific runway is published. A letdown or cloud break procedure ends at the MAPt and usually has to be continued with a circling to the runway of intended landing. The published minimum assures obstacle clearance within the PANS OPS circling area. If the circling is limited to the TERPS circling area, this is marked accordingly in the minima section. The subtype “Letdown” is normally not used by ATC for approach clearance."

Nach Angaben der Besatzung hatte in ca. 2.000 ft Bodensicht bestanden, die Landebahn war jedoch nicht eindeutig zu identifizieren, deshalb wurde ein Durchstartverfahren eingeleitet. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens erfolgte durch die Flugsicherung eine Radarführung zu dem Initial Approach Fix (IAF) ADORI für einen weiteren Anflug.

Die Besatzung beurteilte nach dem Durchstarten die Situation und kam aufgrund der Verkehrssituation und der aktuell an Bord befindlichen Kraftstoffmenge von 2.200 kg zu dem Entschluss, zum Ausweichflughafen Chania zu fliegen. Diesen Entschluss teilten sie dem Lotsen mit. Dieser verstand zunächst das Anliegen nicht und wollte die Besatzung zu einem erneuten Anflug auf die Landebahn 09 in Heraklion freigeben.

Laut Aussage des verantwortlichen Piloten wollte er aufgrund der unklaren Freigabensituation keine weitere Zeit verlieren und setzte eine Dringlichkeitsmeldung (PAN, PAN, PAN) ab und erbat einen Direktanflug auf die Landebahn 29 in Chania. Dies lehnte der Lotse aufgrund eines dort anfliegenden Flugzeuges ab und wies die Besatzung stattdessen an, zum VOR SUD zu fliegen. Da aufgrund dieser Freigabe abzusehen war, dass der vorgeschriebene, minimale Restkraftstoff unterschritten werden würde, erklärte die Besatzung Luftnotlage (MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY).

Der Lotse ließ daraufhin das vorausfliegende Flugzeug durchstarten und erteilte die Freigabe zum Direktanflug der Landebahn 29 in Chania.

Das Flugzeug landete ohne weitere Probleme mit einem Restkraftstoff von ca. 1.200 kg (rechtlich relevanter Wert für die Restkraftstoffmenge). Während des Rollens am Boden wurden noch etwa 100 kg verbraucht sodass am Abstellplatz noch ein Restkraftstoff von ca.1.100 kg angezeigt wurde. Die gemäß OM/A 8.1.7 vor dem Flug berechnete minimale Restkraftstoffmenge betrug 1.187 kg.

Angaben zum Luftfahrzeug

  • Hersteller: Boeing
  • Muster: B737-800
  • Werknummer: 37749
  • Baujahr: 2010
  • Triebwerke: CFM International, CFM56-7B

Das Flugzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und wurde von einem deutschen Luftfahrtunternehmen betrieben.

Die B737-800 ist mit einem Integrated Approach Navigation System (IAN) und einem Fail Operational Autopilot System ausgerüstet.

Das technische Logbuch enthielt keine für das Ereignis relevanten Eintragungen.

Meteorologische Informationen

Laut der Routinewettermeldung (METAR) von 16:20 UTC herrschten in Heraklion folgende Wetterbedingungen:

  • Wind: 050°/ 10 kt
  • Bewölkung: 3-4 Achtel in 2.000 ft AGL
  • Sicht: mehr als 10 km
  • Temperatur: 24 °C
  • Taupunkt: 20 °C
  • Luftdruck (QNH): 1014 hPa

In Chania herrschten laut der dortigen METAR von 16:20 UTC folgende Wetterbedingungen:

  • Wind: 280°/ 10 kt
  • Bewölkung: 1-2 Achtel in 2.000 ft AGL
  • Sicht: mehr als 10 km
  • Temperatur: 27 °C
  • Taupunkt: 16 °C
  • Luftdruck (QNH): 1014 hPa

Zusätzliche Informationen

Die BFU erhielt am 24. September 2012 von dem betreffenden Luftfahrtunternehmen die schriftliche Anzeige nach § 5 Luftverkehrsordnung (LuftVO). Aus dieser Anzeige ging hervor, dass die Besatzung Luftnotlage erklärte, um einen Direktanflug auf die Landebahn 29 in Chania zu erreichen. Dies war nach Aussage des verantwortlichen Piloten notwendig, um nicht die gesetzlich vorgeschriebene Restkraftstoffmenge zu unterschreiten.

Aus dieser Anzeige ging nicht hervor, wie groß die Restkraftstoffmenge beim Aufsetzen des Flugzeuges war. Auf Nachfrage der BFU beim Luftfahrtunternehmen wurde der Wert von 1.100 kg genannt, was einer Unterschreitung der berechneten Restkraftstoffmenge von 87 kg entsprochen hätte.

Aufgrund der begrenzten Anzahl von Zeilen im BFU-Meldeformular war bei der elektronischen Übermittlung der letzte Absatz des schriftlichen Pilotreports abgetrennt und nicht mit an die BFU übermittelt worden.

In diesem Abschnitt des Pilotreports war der Restkraftstoff bei der Landung mit 1.200 kg angegeben:

„Fuel after landing: 1.200 kg, Fuel on Block 1.100 kg“

Laut Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt, ist ein Kraftstoffmangel, der die Erklärung einer Notlage durch den Luftfahrzeugführer erfordert, als Beispiel für eine Schwere Störung aufgeführt. Die griechische Flugunfalluntersuchungsbehörde hat die BFU gebeten, die Untersuchung zu übernehmen.

Auf dieser Grundlage hat die BFU dieses Ereignis als Schwere Störung eingestuft.

  • Art des Ereignisses: Schwere Störung
  • Datum: 21. September 2012
  • Ort: Heraklion auf Kreta
  • Luftfahrzeug(e): Flugzeug
  • Hersteller / Muster: Boeing / B737-800
  • Personenschaden: ohne Verletzte
  • Sachschaden: Keiner
  • Drittschaden: Keiner
  • Informationsquelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
  • Aktenzeichen: BFU 6X010-12
  • Veröffentlicht: Dezember 2012
  • Zwischenbericht BFU 6X010-12

Quelle: BFU

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