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Flugplatz Dübendorf: Bund will bedarfsgerechte Umsetzung

 

24. Mär 2017 - 19:46 Uhr


Info und News

Der Militärflugplatz Dübendorf soll wie vom Bund 2014 beschlossen als ziviles Flugfeld betrieben werden. Der Zuschlag ging an die Flugplatz Dübendorf AG. Der von den Standortgemeinden inzwischen eingebrachte Vorschlag für einen "historischen Flugplatz mit Werkflügen" wurde vom Bund geprüft. Die Abklärungen haben ergeben, dass er operativ weitgehend umsetzbar wäre, aber wichtige Anforderungen des Bundes nicht erfüllt. Der Bund ist jedoch bereit, zusammen mit dem Kanton Zürich und den Standortgemeinden nach Möglichkeiten zu suchen, wie ihren Bedürfnissen und Anliegen Rechnung getragen werden kann. Dies soll im Rahmen des SIL-Prozesses erfolgen.


2014 beschloss der Bundesrat, das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf künftig für die Militäraviatik, die Zivilaviatik und den Hub-Standort Zürich des Schweizerischen Innovationsparks zu nutzen. Der Zuschlag für den Betrieb des zivilen Flugplatzes ging an die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG). Mit der Anpassung des Konzeptteils des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) hielt der Bund 2016 fest, dass Dübendorf als ziviles Flugfeld mit Schwerpunkt Geschäftsluftfahrt genutzt werden soll. Das trägt dazu bei, den Flughafen Zürich langfristig zu entlasten. Die Nutzung entspricht damit den Vorgaben des Luftfahrtpolitischen Berichts des Bundesrates.


Die drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen haben 2016 ein Alternativkonzept dazu entwickelt. Es wurde Mitte Januar 2017 durch den Kanton Zürich beim Bund eingereicht. Das Konzept "Historischer Flugplatz mit Werkflügen" stützt sich teilweise auf ein im früheren Ausschreibungsverfahren unterlegenes Bewerbungsdossier für ein ziviles Flugfeld Dübendorf. Vorgesehen wäre ein Betrieb mit jährlich maximal 20.000 Flugbewegungen und restriktiveren Betriebszeiten, als es das Konzept der FDAG vorsieht.


Der Bund hat das Alternativkonzept sorgfältig geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass dieses operativ weitgehend umsetzbar wäre, aber wichtige Vorgaben des Bundes nicht erfüllt. Große Unsicherheiten verbleiben insbesondere bei der Finanzierung. Der Businessplan sieht über 30 Jahre eine Deckungslücke von nahezu 50 Millionen Franken vor. Die jährlichen Defizite von je rund 1,6 Mio. Franken sollen gemäß Alternativkonzept durch die Standortgemeinden gedeckt werden. Die entsprechenden Beiträge bedürfen der Zustimmung der Stimmberechtigten und sind vorderhand nicht gesichert. Durch den vorgesehenen Kostenteiler müsste die Luftwaffe zudem eine Mitfinanzierung in nicht vorgesehenem Umfang mittragen. Außerdem zeigt das Alternativkonzept keine Lösung für die Geschäftsluftfahrt auf.


Der Bund hält aus diesen Überlegungen grundsätzlich an seinem Entscheid für den Flugplatz Dübendorf und an seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der FDAG fest und verfolgt das Alternativkonzept in der vorgelegten Form nicht weiter. Der Bund ist jedoch bereit, zusammen mit dem Kanton Zürich und den Standortgemeinden nach Möglichkeiten zu suchen, wie ihren Bedürfnissen und Anliegen Rechnung getragen werden kann. Dies soll im Rahmen des SIL-Prozesses erfolgen, in den sowohl der Kanton als auch die betroffenen Gemeinden eingebunden sind. Damit ist gewährleistet, dass diese ihre Einwände und Bedenken – zum Beispiel zu den Betriebszeiten und Bewegungszahlen – direkt einbringen können. Im Verlauf dieses Prozesses sind mehrere Koordinationsgespräche mit allen Beteiligten vorgesehen.


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