Dass man auch vermeintlich harmlose Gegenstände nicht unbedacht im Fluggepäck transportieren sollte, musste ein Reisender in Richtung Türkei erfahren.
Am Flughafen Erfurt-Weimar fiel bei der Luftsicherheitskontrolle eines deutschen Passagiers letzte Nacht ein Reisegegenstand auf, der die Sicherheitsroutine in Gang setzte. Kurz nach Mitternacht wurde im Handgepäck eines 34-Jährigen ein Springmesser in Dolchform gefunden. Das Kontrollpersonal holte dann die Bundespolizei. Das Messer mit einer Klinge von acht Zentimetern Länge wurde durch die Polizisten sichergestellt.
Die Bundespolizei fordert Reisende auf, sich vor Reiseantritt zu informieren, welche Gegenstände bei Flügen im Handgepäck mitgenommen werden dürfen oder aufgegeben werden müssen. Bei festgestellten Verstößen drohen nicht nur Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren, sondern mitunter vorzeitiger Abbruch der Reise. So auch beim jetzigen Passagier. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Waffen- und Luftsicherheitsrecht eingeleitet. Erläuterungen zu verbotenen Gegenständen im Flugzeug erhalten Sie beim Ticketkauf, bei Ihren befördernden Airlines oder auch hier auf der Website der Bundespolizei.