Auf die Revision des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur sog. Südumfliegung hat das Bundesverwaltungsgericht heute das Urteil aufgehoben. Zur weiteren Tatsachenermittlung und Entscheidung wurde das Verfahren an den VGH Kassel zurückverwiesen. Die Südumfliegung bleibt damit zunächst weiter in vollem Umfang zur Verkehrsabwicklung nutzbar. Prof. Klaus-Dieter Scheurle, Vorsitzender der DFS-Geschäftsführung begrüßt diese grundlegende Klarstellung für den zukünftigen Umgang mit Fragen zu Kapazität und Lärmschutz und damit Planungssicherheit: "Ich bin froh, dass unsere Sichtweise zur Südumfliegung durch dieses Urteil grundsätzlich bestätigt wurde".
Gemeinsam mit AeroMobile, dem führenden Anbieter von Inflight-Konnektivitätslösungen, installiert airberlin auf ihrer gesamten Langstrecken-Flotte 3G-Konnektivität. Damit ist airberlin die erste Fluggesellschaft, die den AeroMobile Dienst 3G eXPhone anbieten wird. Das erste Flugzeug, das mit dem neuen Service ausgestattet wird, ist ein Airbus A330-200 mit der amtlichen Kennung D-ABXC. Fluggäste können mit dem 3G-Dienst ihre eigenen mobilen Geräte verwenden, um Kurznachrichten zu versenden und im Internet zu surfen – bei gleicher Qualität wie am Boden. Telefonie wird auch weiterhin an Bord von airberlin nicht gestattet sein. Bisher wird in Flugzeugen 2,5G-Konnektivität genutzt.
Die anhaltend schwierige Situation in Ägypten führt derzeit zu einer Buchungsflaute bei Flugreisen von und nach Hurghada. Die Airline Germania hat sich deshalb dazu entschieden, aufgrund der geringen Auslastung an mehreren deutschen Flughäfen die Hurghada-Verbindungen ab Januar einzustellen. Die letzte Verbindung Hurghada-Kassel-Hurghada wird am 06. Januar 2016 stattfinden. Die Reisebüros und Kunden werden bereits über die Flugplanänderung informiert. Gran Canaria wird weiterhin als attraktive Sonnen-Destination im Winterflugplan nonstop ab Kassel angeboten.
Frankreich und Deutschland wollen sich gemeinsam an einem bilateralen Raumfahrt-Kooperationsprojekt beteiligen, Weltraummissionen zur Messung von Treibhausgasen und deren Ursachen durchführen und Instrumente erwerben, die von grundlegender Bedeutung sind, um einen tieferen Einblick in jene Mechanismen zu erlangen, die das Klima auf der Erde beeinflussen.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) zur Genehmigung der Betriebszeitenerweiterung am Dortmund Airport sieht der Betriebsrat des Ruhrgebietsflughafens die Ausräumung der Abwägungsmängel als wichtigste Aufgabe. "Die verlängerten Betriebszeiten sind für uns ein wichtiger Faktor im Wettbewerb mit den deutschen und europäischen Airports und zur Entwicklung und Sicherung der Arbeitsplätze am Standort und in der Region. Umgehend nach der Zustellung des schriftlichen Urteils muss zusammen mit der Bezirksregierung Münster an der Herstellung einer rechtmäßigen Genehmigung gearbeitet werden", fordert Betriebsratsvorsitzender Holger Blase und betont seine uneingeschränkte Unterstützung der Geschäftsführung.