Der Köln Bonn Airport bereitet für ein Teilstück seines Vorfeldes A die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor. Der Flughafen reagiert damit auf eine geänderte Rechtslage und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Dezember vorigen Jahres. Dieses hatte nach Klagen von zwei Flughafen-Anwohnern die Nutzung des Vorfeld-Teilstücks für den Flugbetrieb bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens untersagt. Bei der Fläche handelt es sich um sechs Parkpositionen für Flugzeuge auf dem Vorfeld A, die 2007 fertiggestellt wurden. Die Erweiterung des Vorfeldes A hatte der Flughafen Köln/Bonn im Jahr 2007 beim Landesverkehrsministerium beantragt.
Der Flughafen München nimmt in diesem Jahr wieder an den "Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit" teil. Diese Veranstaltungsreihe geht auf eine Initiative des von der Bundesregierung eingesetzten "Rates für Nachhaltige Entwicklung" zurück. Erstmals sind die deutschen Aktionstage heuer auch ein Beitrag zur Europäischen Nachhaltigkeitswoche, die vom 30. Mai bis zum 05. Juni 2015 stattfindet. Der Flughafen München bietet im Rahmen der Aktionswoche unter dem Motto "Natur und Technik im Einklang" eine besondere Rundfahrt über den Münchner Airport an, bei der das Nebeneinander von Technik und Natur im Mittelpunkt steht.
Vom 28. Mai bis 12. Juni beeinträchtigen Bauarbeiten in der Oldesloer Straße (B432) die An- und Abreise zum Flughafen. In diesem Zeitraum wird die Fahrbahndecke der Oldesloer Straße im Bereich zwischen der A7-Anschlussstelle HH-Schnelsen-Nord und der Kreuzung Swebenweg erneuert. Die Straße bleibt während der Arbeiten durchgehend mit einem Fahrstreifen in jede Richtung befahrbar. Da trotzdem mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist, sollten Besucher des Flughafens für die Anreise mehr Zeit einplanen und gegebenenfalls auf eine Alternativroute ausweichen.
Düsseldorfer Airport hat Vielfalt – bei seinem Flugplan genauso wie bei der Anzahl an Ausbildungsberufen, auf die Schulabgänger sich direkt beim Flughafenkonzern bewerben können. Acht Berufsbilder sowie ein dualer Studiengang stehen zurzeit zur Auswahl: vom Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik über Kaufleute für Marketingkommunikation bis hin zu Werkfeuerwehrleuten. Womit der Airport als Ausbildungsort konkret lockt und was genau sich hinter den einzelnen Berufsfeldern verbirgt, verrät Susanne Epping, Leiterin des Bereichs Personalentwicklung des Flughafens, unterstützt von Azubis beim Infoabend des Nachbarschaftsbüros am 29. Mai 2015.
Air Charter Service (ACS) hat in Genf sein siebtes europäisches Büro eröffnet. Insgesamt unterhält das Unternehmen, einer der weltweit führenden Anbieter für Passagier- und Frachtcharterflüge, damit 19 internationale Niederlassungen. Zwei weitere sollen in den kommenden neun Monaten aufgebaut werden.
Die Hamburg-Airport-Gruppe setzt auf die Empfehlung ihrer Mitarbeitenden – jetzt auch im Personalauswahlverfahren. Mit dem Programm "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" wird für jede erfolgreiche Vermittlung eines neuen Kollegen erstmals eine Prämie in Höhe von 500 Euro gezahlt. Damit möchte der Flughafen Hamburg das Netz seiner mehr als 1.800 Beschäftigten noch stärker nutzen, um erhöhten Personalbedarf in einzelnen Bereichen, beispielsweise bei den Bodenverkehrsdiensten, besser abdecken zu können. Die Initiative "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" läuft vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2015.
Ab 15. Juni 2015 ist für Zugangsberechtigte bzw. Beschäftigte der Flughafen Wien AG und anderer wichtiger Unternehmen am Standort – etwa Fluglinien oder Sicherheitsfirmen – der Zugang in den Sicherheitsbereich nur mehr nach Überprüfung durch Handvenenscan möglich. Eine Täuschung über die Identität der eintretenden Person ist durch diese Einrichtung künftig technisch ausgeschlossen. Der Handvenenscan bringt das derzeit höchste erreichbare Sicherheitsniveau bei der eindeutigen Identifizierung einer Person und ist auch als wirksame Abschreckung gegen jedweden Manipulationsversuch zu sehen. Die Einführung dieses Systems ist seit langem geplant und steht nicht mit dem aktuellen Missbrauch von Zutrittskarten durch Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Zusammenhang.
Premiere am Flughafen Frankfurt: Die Beschäftigte der Fraport AG erhalten eine innovative Trainingsmöglichkeit zur Stärkung der Rumpf- und Rückenmuskulatur. Das zu einem Fitness-Mobil umgebaute Neufahrzeug kommt direkt auf das Flughafenvorfeld und bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, während ihrer Arbeitszeit die Rumpf- und Rückenmuskulatur zu stärken.
In den zurückliegenden Tagen gab es von verschiedenen Seiten Spekulationen zum Bau des Flughafens Berlin Brandenburg. Demnach stünde wiederum eine Verzögerung von sechs Monaten für den Eröffnungstermin im Raum. Dies trifft laut Flughafen nicht zu. Richtig sei, dass es Auflagen hinsichtlich der Fertigstellung der Entrauchung gibt, die sich auch auf den Bereich der Anlieferhöfe beziehen. Wie bereits durch die FBB gemeldet, sind derzeit einige Meilensteine bei der Fertigstellung des BER verzögert, ohne aber die Gesamtplanungen zu verzögern.
Immer mehr Drohnen, in der Fachsprache "unbemannte Luftfahrtsysteme" genannt, sind im Luftraum unterwegs. Und alle, ob kleines Flugmodell, Fotodrohne oder Multikopter, müssen sich an die Regeln der Flugsicherung halten. Diese sind jedoch den Betreibern oft nicht bekannt. Damit die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet bleibt, hält es die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für dringend notwendig, auf diese Regeln aufmerksam zu machen. Den Betreibern von Drohnen sollte bewusst sein, dass sie sich bei Nichtbeachtung wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr strafbar machen. Neu ist ab dem 01. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen.
Die heute im Bundestag durchgeführte Anhörung zum Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes machte klar, dass die Große Koalition das Streikrecht einschränken möchte, ohne dies explizit sagen zu wollen. Die Gutachter aus dem Arbeitgeberlager gäben sich, so die Vereinigung Cockpit (VC), größte Mühe, das eigentliche Ziel zumindest nicht explizit zu nennen. Die VC sieht aus verfassungsrechtlicher Perspektive kein Zweifel daran, dass der Gesetzentwurf massiv in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit eingreift und heute etablierten Gewerkschaften das Recht verwehrt, eigenständige Tarifverträge abzuschließen.