Nach gespanntem Warten während des siebenstündigen Abstiegs zur Oberfläche des Kometen 67P/Tschurjumow-Gerasimenko erreichte das Signal zur Bestätigung der erfolgreichen Landung um 17:03 Uhr MEZ die Erde. Die Bestätigung wurde über den Rosetta-Orbiter an die Erde weitergeleitet und zeitgleich von der ESA-Bodenstation in Malarguë, Argentinien, und der NASA-Station in Madrid empfangen. Das Signal, das das Auslösen des Landemanövers anzeigte, wurde vom Raumflugkontrollzentrum der ESA (ESOC) in Darmstadt und vom DLR-Kontrollzentrum für das Landegerät in Köln umgehend bestätigt.
Die Lion Group hat ihre ersten Airbus-Flugzeuge, drei A320, erhalten. Die Flugzeuge wurden bei einer feierlichen Zeremonie in Toulouse mit Rusdi Kirana, Chairman und Mitgründer der in Indonesien beheimateten Lion Group, und Fabrice Brégier, Airbus Präsident und CEO, übergeben. Es sind die ersten Maschninen aus einer historischen Bestellung von 234 Flugzeugen.
Philae ist gelandet! Wie die ESA verkündete, hat der Lander auf dem Kometen erfolgreich aufgesetzt und befindet sich in aufrechter Position. Die Nachricht wurde im Philae-Kontrollzentrum des DLR mit Applaus und Begeisterung aufgenommen. Ein großer Schritt für die Wissenschaft und die Menschheit. Es sehe so einfach aus, aber das ist es nicht. "Wir sind die ersten, die so etwas je gemacht haben." sagte der Generaldirektor der ESA, Jean-Jaques Dordain.
Auf Flügen ab 90 Minuten Flugdauer bietet airberlin zukünftig ergänzend zum bereits bestehenden Angebot an Gourmetessen der Sylter Sansibar und den kostenfreien Snacks süße und herzhafte Imbiss-Variationen an. Die Deutschen sind für ihre Brotkultur in aller Welt bekannt und airberlin greift diese Tradition nun mit ihrem neuen Sandwichangebot auf: Das Holsteiner Roggenmischbrot ist belegt mit Truthahnsalami, Frischkäse und einem knackigen Gemüsemix.
Condor ist weiterhin auf Wachstumskurs auf der Langstrecke: Im Sommer 2015 wird eine zusätzliche Boeing 767-300ER in den Flugbetrieb des Ferienfliegers aufgenommen. Das Flugzeug vergrößert die Langstreckenflotte von Condor auf insgesamt 13 Maschinen des gleichen Typs und wird die Kennung D-ABUS tragen.
Mit einem ganz besonderen Fußball-Sonderflug auf der Strecke London Stansted – Dortmund möchte die Low-Cost Airline Ryanair die Hunderten von deutschen Fußballfans, die in Großbritannien leben, willkommen heißen, die regelmäßig nach Dortmund reisen, um Borussia Dortmund in ihrem Heimatstadion spielen zu sehen.
Mit der "Fluglärm-Prognose online" bietet die FBB als erste Flughafengesellschaft ein nutzerfreundliches Onlineangebot, mit dem Anwohner ihre zukünftige Fluglärmbelastung abfragen können. Das Online-Tool informiert über die prognostizierte Fluglärmbelastung nach Inbetriebnahme des neuen Flughafens. Bei der Fluglärm-Prognose können Anwohner aus der Nähe des BER ihre Adresse eingeben, um sich zu informieren, in welcher Höhe das eigene Haus voraussichtlich überflogen wird und welche Maximalpegel voraussichtlich auftreten werden.
Recaro Aircraft Seating wird mit dem "German Design Award 2015" ausgezeichnet: Für die herausragende Formgebung des Business-Class-Sitzes CL6710 wird der Schwäbisch Haller Flugzeugsitzlieferant mit dem international renommierten Preis gewürdigt. Der Business-Class-Sitz CL6710 überzeugte die Jury des "German Design Award" durch seine herausragende Formgebung: In der Kategorie "Transportation and Public Design" erhält Recaro Aircraft Seating daher die Auszeichnung "Special Mention". Damit werden Produkte gewürdigt, deren Design besonders gelungene Lösungen aufweist.
Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) hat ihre Mitglieder von Donnerstag, 06.11.2014 ab 02:00 Uhr, bis Montag, 10.11.2014, 04:00 Uhr zu einem Streik im Nah- und Fernverkehr aufgerufen. Passagiere, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Flughafen Stuttgart an- und abreisen, sollten sich für ihre Anfahrt über den jeweils aktuellen Stand informieren. Die S-Bahnlinie S 2 wird den Flughafen während des Streiks stündlich anfahren. Ebenfalls stündlich, mit einem halbstündigen Abstand zu den Abfahrten der S-Bahn, verkehrt ein Busersatzverkehr zwischen dem Terminal und dem Albplatz in Stuttgart-Degerloch.
Das Luftverkehrsteuergesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die Erhebung und Ausgestaltung der in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallenden Steuer verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot. Sie verletzt auch nicht die Berufsfreiheit der Luftverkehrsunternehmen und der Passagiere.