Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) fordert die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) zu mehr Kostentransparenz und sinkenden Gebühren für die Bestandsflughäfen Tegel und Schönefeld auf. Dies erklärte BDF-Geschäftsführer Michael Engel heute anlässlich der Vorstellung der neuen Entgeltordnungen der FBB, die ab dem 01.01.2016 in Tegel und Schönefeld gelten sollen. Für den Flughafen Tegel hatte die FBB in ihrem Geschäftsbericht 2014 erst jüngst einen neuen Rekordüberschuss von 88,1 Mio. Euro ausgewiesen – ein Plus von rund 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ergebnisse für den Flughafen Schönefeld veröffentlicht die FBB in ihrem Geschäftsbericht nicht.
Die beiden Verkehrsflughäfen unter dem Dach der Mitteldeutschen Flughafen AG, Leipzig/Halle und Dresden, zählten im ersten Halbjahr insgesamt 1.785.530 Fluggäste. Das Passagieraufkommen an beiden Airports lag damit 1,1 Prozent über dem Vorjahr. Nachteilig auf die Entwicklung des ersten Halbjahres wirkten sich die bis zu sechs Streiks im Luftverkehr sowie 57 wetterbedingte Flugstreichungen aus. In Folge dessen konnten rund 8.000 Passagiere ihren Flug von und nach Dresden nicht antreten. In Leipzig/Halle entfielen rund 4.900 Fluggäste auf Grund nicht durchgeführter Flüge.
Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag sämtliche Klagen gegen einen Ausbau des Allgäu Airport abgewiesen hat, steht einer Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen nichts mehr im Wege. Weitere Pläne wie der Ausbau des Terminals, der Bau neuer Hallen und die Optimierung der Vorfeldflächen seien an den Bedarf gekoppelt, berichtet Geschäftsführer Ralf Schmid. Entwickle sich der Airport weiter positiv, werde man reagieren. Der Planfeststellungsbeschluss sehe das vor. So erreicht das bisherige Passagier-Terminal seine Belastungsgrenze bei einem jährlichen Fluggastaufkommen von 1,8 Millionen Passagieren.
Die Ergebnisse des Verbraucherreports 2015 aus der Luftfahrt zeigen: Die Investitionen der Fluggesellschaften und Flughäfen in guten Service zahlen sich aus. Denn bei dem harten Wettbewerb in der Luftfahrt kommen nur zufriedene Kunden wieder. Die Verbraucher wurden nicht nur zum Flugerlebnis, sondern auch schon zu ihren Erfahrungen am Boden befragt. 94 Prozent der Passagier haben sich bei ihrem letzten Abflug gut oder sehr gut am Flughafen zurechtgefunden. Allerdings gibt es bei einigen Kriterien noch Verbesserungspotenzial.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschlüssen vom 22. Juni 2015 die Beschwerden des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer Privatpersonen gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichthofs München vom 19. Februar 2014 zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof München hatte mit dem angefochtenen Urteil die Klagen der Beschwerdeführer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch die Anlage und den Betrieb einer dritten Start- und Landebahn abgewiesen.