In drei Monaten öffnet mit der ILA Berlin Air Show eine der international wichtigsten Branchenausstellungen für Spitzentechnologie und High-Tech-Produkte aus allen Geschäftsfeldern der Luft- und Raumfahrtindustrie ihre Pforten. In konzeptionell maßgeschneiderten Segmenten wird das gesamte inhaltliche Spektrum dieser Zukunftsbranche präsentiert und in Konferenzen beleuchtet: Die ILA deckt neben der weltweit einzigartigen Präsentation der Raumfahrt auch alle anderen zivilen und militärischen Themen ab.
In einer genau ausbalancierten günstigen Entfernung von seinem Stern, mit Wasser auf der Oberfläche, so sollte der Planet sein, den die Wissenschaftler der PLATO-Mission außerhalb unseres Sonnensystems entdecken wollen. Unter der Leitung des DLR wird ein internationales Konsortium sich auf die Suche nach dieser zweiten Erde machen.
Wirtschaft live erleben und dabei Junge Talente neugierig machen. Rund 80 Oberstufenschülern aus Essen und Dortmund stand der Geschäftsführer des Düsseldorfer Flughafens, Thomas Schnalke, gestern bei der Veranstaltungsreihe "Dialog mit der Jugend" persönlich am Airport Rede und Antwort. Der Initiativkreis Ruhr bringt jährlich Schüler aus der Region mit Top-Managern ins Gespräch. Jugendlichen sollen dadurch Orientierung, Perspektiven und Ideen für ihr späteres Berufsleben aufgezeigt werden.
Die Flughafen München GmbH sieht sich durch das vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verkündete Urteil zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die geplante dritte Start- und Landebahn in ihrer Ausbauplanung bestätigt. Fünf Ortstermine mit 41 Verhandlungstagen und einer sehr intensiven Prüfung des rund 2.800 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern waren vorausgegangen. 16 Klagen gegen die behördliche Genehmigung des Projektes wurden nun vom Gericht abgewiesen.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raum-fahrt DLR gehört zu den größten institutionellen Ausstellern auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung ILA 2014. Mit seinen Präsentationen von Forschungsflugzeugen an der Flightline, den neuesten Forschungsergebnissen in der Luft- und Raumfahrt auf einem rund 700 Quadratmeter großen Messestand in Halle 4, im Space Pavilion und im ILA CareerCenter zeigt das DLR, wie am Wissen für Morgen gearbeitet wird. Die ILA 2014 findet vom 20. bis 25. Mai auf dem Berlin ExpoCenter Airport direkt neben dem künftigen Hauptstadtflughafen BER statt.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) zurückweisen, würde das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel vom 03. September 2013 zur Südumfliegung am Flughafen Frankfurt sofort rechtskräftig. Der VGH hatte die Südumfliegung für unzulässig erklärt und keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Die Deutsche Flugsicherung hat heute die Fluglärmkommission Frankfurt über das weitere Vorgehen informiert. In diesem Fall würden bis zur Festlegung eines neuen Abflugverfahrens Interimsverfahren angewendet.
Die auf deutschen Flughäfen empfangene oder versandte Luftfrachtmenge nahm 2013 um 0,4 Prozent auf 4,3 Millionen Tonnen zu.
Wie aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, erhöhten sich die Einladungen dabei um 0,1 Prozent auf 2,3 Millionen Tonnen, die Ausladungen stiegen um 0,4 Prozent auf 2,0 Millionen Tonnen.
Damit kam es 2013 zu einer leichten Erholung: 2012 waren die Einladungen gegenüber dem Vorjahr noch um 1,7 Prozent und die Ausladungen um 2,8 Prozent gesunken. Leichte Zuwächse des Passagierverkehrs 2013 waren kürzlich bekannt gemacht worden.
In der High-Tech-Industrie "Luft- und Raumfahrt" arbeiten hoch qualifizierte Facharbeiter, Ingenieure und Wissenschaftler. Nachwuchskräfte und deren Aus- und Weiterbildung stellen einen wichtigen Aspekt für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit dieser innovativen Industriebranche dar. Vor diesem Hintergrund lädt die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA 2014 (20. - 25.5.) alle interessierten Schüler, Studenten, Absolventen und Young-Professionals in das ILA CareerCenter ein.
Das ILA CareerCenter ist die größte Jobbörse der Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland.
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die geplante dritte Start- und Landebahn bestätigt. Nach Auffassung der Richter entspricht der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern den geltenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen und ist demzufolge rechtmäßig. Luftverkehrswirtschaft ist erleichtert.
Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ist erleichtert, dass durch das heutige Urteil zur dritten Startbahn am Münchner Flughafen die Entwicklungschancen für die Luftfahrt nicht versperrt wurden.
Im Jahr 2013 starteten oder landeten insgesamt 180,7 Millionen Fluggäste auf deutschen Flughäfen. Dies war ein Anstieg um lediglich 1,2 Prozent gegenüber 2012. Abgesehen von einem krisenbedingten Rückgang im Jahr 2009 (- 4,5 Prozent), war dies sogar die niedrigste Zuwachsrate seit zehn Jahren.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stieg der Auslandsverkehr bei einem Passagieraufkommen von 158,2 Millionen um 2,0 Prozent. Der Inlandsverkehr hingegen verzeichnete gegenüber 2012 einen Einbruch von 0,9 Millionen (- 3,7 Prozent) auf 22,6 Millionen Passagiere.
Bereits zum vierten Mal in Folge erhält der Münchner Airport ein Zertifikat für seine erfolgreichen Bemühungen zur Verminderung von CO2-Emissionen. Bei der Initiative "Airport-Carbon-Accreditation", die vom europäischen Flughafendachverband ACI Europe ins Leben gerufen wurde, erreichte der Münchner Airport die zweithöchste von vier möglichen Bewertungsstufen.
Das Zertifikat wird an Flughäfen verliehen, die durch effektive und nachhaltig wirksame Schritte zur Verminderung der CO2-Emissionen beitragen und andere Partner am Flughafen – insbesondere die Luftverkehrsgesellschaften – in diese Bemühungen einbinden.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird in vier betroffenen Gemeinden rund um den Flughafen Zürich Unterlagen zur neu berechneten Fluglärmbelastung veröffentlichen. Diese sind noch Bestandteil des vorläufigen Betriebsreglementes des Flughafens Zürich. In seinem Entscheid vom März 2005 über das sogenannte vorläufige Betriebsreglement (vBR) hatte das BAZL die zulässigen Lärmimmissionen des Flughafens festgelegt. Aufgrund von Beschwerden ordnete das Bundesgericht im Dezember 2010 Änderungen am genehmigten Betriebsreglement an.