Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, gemeinsam mit den Ländern ein Luftverkehrskonzept für Deutschland zu erarbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs zu stärken. Dieses sei für Deutschland dringend erforderlich, so der BDL, und stellte heute Anforderungen an ein solches Luftverkehrskonzept vor.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) als gemeinsames Sprachrohr der deutschen Luftverkehrswirtschaft nennt dabei Punkte für Planungssicherheit bei Unternehmen und Verbesserungen für die durch den Luftverkehr betroffenen Bürger.
"Wir brauchen schnelle Entscheidungen und konkrete Projekte von Bund und Ländern, um den Luftverkehr bestmöglich für aktuelle und künftige Herausforderungen zu wappnen", sagte BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch heute in Frankfurt. "Ein nationales Luftverkehrskonzept muss klare und verbindliche Aussagen zur Wettbewerbsfähigkeit, zur Infrastrukturentwicklung und zu Umwelt- und Lärmschutz enthalten," so Siegloch.
Gemeinsam mit Dr. Christoph Franz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG und Dr. Stefan Schulte, Vorsitzender des Vorstands der Fraport AG, hat Siegloch heute in Frankfurt die BDL-Vorschläge für ein nationales Luftverkehrskonzept vorgestellt. Die Vorschläge und Maßnahmen sehen unter anderem vor: eine regelmäßige Marktentwicklungsanalyse und Analyse der Wettbewerbsbedingungen, ein Standortkonzept mit einer Festschreibung des Bedarfs an Nachtflügen, Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei Flugverfahren, sowie Vorschläge zur Effizienzerhöhung der Sicherheitskontrollen.
"Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht einen leistungsfähigen Luftverkehr und das erreichen wir nur, wenn einseitige Belastungen abgebaut werden," so Dr. Christoph Franz. "Besonders wichtig ist, dass offensichtlich unfaire Wettbewerbsbedingungen beseitigt werden. Das betrifft vor allem die Luftverkehrsteuer, aber auch den EU-Alleingang beim Emissionshandel."
"Ein Luftverkehrskonzept für Deutschland sollte auch eine verlässliche Lärmschutzstrategie beinhalten. Im Mittelpunkt sollte dabei der aktive Schallschutz stehen," so Dr. Stefan Schulte. "Hierbei sind wir im Übrigen in Frankfurt und an anderen Standorten bereits sehr innovativ unterwegs und erzielen messbare Fortschritte, die europaweit beachtet werden. Hinzu kommen die Flottenmodernisierung der Airlines, die eine der größten Investitionen der jüngsten Wirtschaftsgeschichte ist, und der passive Schallschutz."
Siegloch weiter: "Das Konzept sollte möglichst konkrete Vorhaben definieren und noch dieses Jahr erarbeitet und beschlossen werden, denn unsere Unternehmen brauchen mehr denn je eine verlässliche Planungsgrundlage."
Der Bund sollte gemeinsam mit den Ländern regelmäßig eine Marktentwicklungsanalyse und Analysen der Wettbewerbsbedingungen vorlegen.
Staatliche Eingriffe in den Luftverkehrsmarkt sollten vorab auf mögliche wettbewerbsverzerrende Folgen evaluiert werden. Die Luftverkehrsteuer muss abgeschafft und der Emissionshandel bis 2020 ausgesetzt werden.
Der "Balanced Approach" der ICAO ist zu stärken; Betriebsbeschränkungen sollen nur als letztes Mittel angewendet werden. Im Bund-Länder-Konzept sollen der Bedarf an Nachtflügen und von Nachtflugstandorten festgelegt werden.
Betroffene Bürger müssen stärker in Entscheidungsprozesse bei der Festlegung von Flugverfahren einbezogen werden. Dazu sollten die Möglichkeiten der Beteiligung in den Fluglärmkommissionen gestärkt werden.
Der Luftverkehr trägt seine Infrastruktur-, Betriebs- und Lärmschutzkosten selber. Weitere Belastungen des Luftverkehrs werden daher abgelehnt. Klimaschutz soll über einen international wettbewerbsneutralen und nicht über einen auf Europa begrenzten Emissionshandel weiterentwickelt werden.
Kontrollprozesse müssen effizienter gestaltet werden. In einem gemeinsamen Projekt von Luftverkehrswirtschaft und Behörden sollen Konzepte für die Weiterentwicklung und Optimierung von Fluggastkontrollen erarbeitet werden.
Im Bund-Länder-Konzept sollten die Prioritäten für den Ausbau der Intermodalität zwischen Schienen- und Luftverkehr festgelegt werden.
Die Gewährleistung von zusätzlichen Verkehrsrechten an Drittstaaten sollte an der Gewährleistung eines Level-Playing-Fields und einer Verbesserung der Angebotsqualität des Luftverkehrsstandortes Deutschland orientiert werden.
Der Bund sollte die Reform des europäischen Luftraum-Managements durch Realisierung des SES einschließlich einer wirkungsvollen wirtschaftlichen Regulierung unterstützen und weiter vorantreiben.
Deutschland sollte sich an der Entwicklung neuer oder geänderter Vorgaben durch die EASA stärker aktiv beteiligen.