Die Vereinigung Cockpit (VC) weist auf eine Änderung der Flughafenbenutzungsordnung (FBO) des Flughafens Berlin Tegel hin. Die FBO wurde in einigen Punkten geändert, sodass für die Nutzung des Flughafens, insbesondere der Sicherheitsbereiche, ein striktes Alkohol-, Drogen- und Medikamentenverbot besteht. Aus Sicht der VC handelt es sich hierbei inhaltlich zunächst um keine substantiellen Änderungen, da für Besatzungen ohnehin eine Null-Promille Grenze im Dienst gilt. In den nun vorgenommen Änderungen, welche unter Umständen im Zusammenhang mit Diskussionen über Konsequenzen aus dem Absturz der Germanwings Fluges 4U9525 stehen, sieht die VC eine politische Motivation und den damit verbundenen gefühlten "Handlungsdruck" bei den Urhebern dieser Änderungen.
Aus diesem Grund wird von der VC davon ausgegangen, dass es ab dem 01.01.2016 am Flughafen Tegel zu "anlasslosen" Alkohol und/oder Drogen- bzw. Medikamentenkontrollen kommen wird ("Random D&A Testing"). Die Pilotenvereinigung weist an dieser Stelle jedoch darauf hin, dass Alkohol- bzw. Drogenkontrollen ohne begründeten Anfangsverdacht selbst von der Polizei im Straßenverkehr nicht durchgeführt werden dürften. Piloten sollten sich also im Falle einer solchen Kontrolle immer den zwingend notwendigen Anfangsverdacht darlegen lassen.
Über die genauen Planungen zur praktischen Umsetzung dieser Kontrollen lägen bisher nur unbestätigte Informationen vor. So liegt z.B. der Personalvertretung der airberlin die Information vor, dass die Kontrollen durch Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma Securitas durchgeführt werden sollen. Die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Durchführung ist fragwürdig und befindet sich daher gerade in juristischer Prüfung. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung weist die VC die Piloten aus diesem Anlass auf einige Punkte hin:
Selbst wenn es eine rechtliche Grundlage für die Tests geben würde, wären Tests über Atemgeräte aufgrund ihrer hohen Fehlerhäufigkeit kaum geeignet. Diverse Substanzen stehen im Verdacht die Alkohol-Messung für den Kontrollierten negativ ("falsch positives Ergebnis") zu beeinflussen:
In Bezug auf Medikamenteneinnahme bleibt festzustellen: Eine begonnene Dauermedikation sollte, wie bisher auch, mit dem Fliegerarzt abgesprochen werden. Auf Grund der bisher unklaren Absicht in Bezug auf Methodik der Tests und der damit verbundenen Qualitätssicherung empfiehlt die VC den Piloten daher, auch banale Medikamente wie diverse Grippemedikationen, Hustenstiller etc. nicht einzunehmen, da falsch positive Tests generiert werden können. Bei Krankheit sollte man sich daher vom Dienst als krank abmelden und sich mit ärztlicher Diagnose und Therapie die Erkrankung auskurieren.
Dazu sollten Piloten dann auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Oberstes Gebot auch nach einer solchen Kontrolle ist die sichere und professionelle Flugdurchführung. Dazu gehört, dass die Piloten mental unbelastet sind sowie dass ausreichend Zeit für eine angemessene Flugvorbereitung zur Verfügung steht. Die VC rät, dies auch nach einer solchen Kontrolle sowohl für sich selbst als auch für Ihre Besatzung sicherzustellen.