Der Luftfahrtkonzern Textron hat für die Beechcraft T-6C erst einmal die grundlegende Zulassung der EASA erhalten. Damit können die voraussichtlich zehn bestellten Flugzeuge des militärischen Trainingsflugzeuges, nach Zulassung in fertiger Konfiguration an die britische Militärfliegerschule (U.K. Ministry of Defence’s Military Flying Training System, UKMFTS) geliefert werden.
Mit dem wachsenden Geschäftsreiseverkehr steigt am Paderborn – Lippstadt Airport auch der Bedarf an passenden Mietwagen. Auf die zusätzlichen Flüge aus Frankfurt und München reagiert der internationale Mobilitätsdienstleister Sixt mit dem Ausbau seiner Station. Am neuen Sixt-Flughafenstandort erweitert das Unternehmen mit zusätzlichen Mitarbeitern das Angebot an Premium-Services sowie hochwertig ausgestatteten Fahrzeugen. Die Kategorien reichen dabei vom wendigen Kleinwagen bis hin zur geräumigen Limousine. Zum Portfolio gehört zudem der exklusive Sixt-Limousinen-Service, bei dem Kunden komfortable Chauffeurfahrten erhalten.
Die MTU Maintenance hat mit der mexikanischen Fluggesellschaft Volaris einen Exklusivvertrag über das Management von Anbaugeräten für die V2500-Triebwerke der Airline geschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung, die eine Laufzeit von fünf Jahren hat, erbringt das Unternehmen für Volaris Leistungen im Bereich Instandsetzung sowie Koordination von Anbaugeräten der Shop Visits auf Festpreisbasis. Die Umsetzung erfolgt im Kompetenzzentrum der MTU Maintenance für Anbaugeräte in der kanadischen Provinz British Columbia. Der Folgeauftrag ist Ergebnis einer seit 2013 bestehenden hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen.
Recaro Aircraft Seating wurde mit einem Boeing Performance Excellence Award gewürdigt. Mit dieser Auszeichnung erkennt der Flugzeughersteller Boeing jedes Jahr überragende Leistungen seiner Lieferanten an. Den renommierten Preis bekommt der deutsche Flugzeugsitzhersteller Recaro Aircraft Seating aus Schwäbisch Hall unter anderem für hohe Zuverlässigkeit: Boeing hat den Sitzspezialisten in einem zwölf Monate umfassenden Leistungszeitraum von Oktober 2015 bis September 2016 jeden Monat mit einem positiven "Composite Performance Rating" bewertet.
Unter dem Motto "Heb ab in Deine Zukunft" informierten sich bei der vierten Ausbildungsbörse am Köln Bonn Airport über 1.700 Schülerinnen und Schüler aller Schulformen aus Köln und der Region über Berufe rund um den Flughafen Köln/Bonn. Neben den Jugendlichen nutzten auch Eltern, Lehrer und andere Interessierte die Möglichkeit, mit den rund 30 ausstellenden Unternehmen und Institutionen, die am und um den Flughafen ansässig sind, ins Gespräch zu kommen. Zu den Ausstellern gehörten neben dem Flughafen Köln/Bonn und der IHK Köln unter anderem die Kühne + Nagel KG, Bundespolizei, Deutsche Flugsicherung, Hauptzollamt, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und verschiedene Hotels.
Am 01. Juli und 02. Juli 2017 startet der Auftakt zur Tour de France in Düsseldorf, für die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) um den Veranstaltungsort ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet hat. Der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen sowie Flüge nach Sichtflugregeln sind in diesem Gebiet untersagt. Ausgenommen hiervon sind Flüge der Polizei, Rettungseinsatzflüge und Flüge des Ausrichters im Zuge der Fernsehaufnahmen. Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet, es gibt dauerhafte Gebiete (beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin) und solche mit zeitlicher Beschränkung.
Damit ist das neue, osteuropäische Trio in diesem Sommer ab Köln/Bonn perfekt: Ab sofort fliegt die ungarische Lowcost-Airline Wizz Air zwei Mal in der Woche ins slowakische Košice. Pünktlich um 08:30 Uhr hob der A320 heute früh ab in Richtung der slowakischen Universitätsstadt. Bereits im April hatte Wizz Air die Ziele Tuzla (Bosnien und Herzegowina) und Craiova (Rumänien) in ihren Flugplan aufgenommen. Da sich viele deutsche Unternehmen in Košice und seiner Umgebung angesiedelt haben, ist das neue Ziel ab Köln/Bonn nicht nur für Touristen, sondern auch für Geschäftsreisende attraktiv.
Ab Düsseldorf will Eurowings nun Reisende schnell in den Winterurlaub fliegen und startet Anfang Dezember dieses Jahres eine neue Strecke von DUS nach Innsbruck. Damit rücken für Wintersportfans aus dem Westen Deutschlands jetzt viele der attraktivsten Skigebiete in Österreich so nah, dass sich sogar ein Kurzurlaub auf die Piste lohnt. Innsbruck und seine Feriendörfer bieten Wintersportlern traumhafte Möglichkeiten: Snowboarder zum Beispiel tauchen in die schönsten Powderparadiese ein.
G-20 Gipfeltreffen in Hamburg: die Staats- und Regierungschefs aus den größten Industrienationen und Schwellenländern treffen sich am 07. und 08. Juli 2017. Auf Antrag der Polizei Hamburg hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Flugbeschränkungsgebiet für den Schutz des G-20 Gipfels eingerichtet. Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet, es gibt dauerhafte Gebiete (beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin) und solche mit zeitlicher Beschränkung.
Germania fliegt ab sofort ab Dresden den isländischen Airport Reykjavík/Keflavík an. Für Passagiere eröffnet sich damit die Gelegenheit, den Urlaub abseits der klassischen Ziele zu verbringen. Island ist eine Alternative für Aktivurlauber, die moderate Temperaturen im Sommer bevorzugen. Germania verbindet die sächsische Landeshauptstadt mit Keflavík bis Oktober 2017 immer mittwochs und samstags, auch im Sommer 2018 wird die Verbindung von Germania geflogen. Für das Wachstum sucht die Fluggesellschaft zudem bald wieder Piloten.
Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts gegen die vom Flughafen Wien-Schwechat geplante dritte Piste als verfassungswidrig aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen, entschieden die Richterinnen und Richter mit Datum 29. Juni 2017. Die Rechtssache geht damit zurück an das BVwG, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss. Das Bundesverwaltungsgericht habe in der angefochtenen Entscheidung die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt.