Die Mitteldeutsche Flughafen AG begrüßt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gestern zur Betriebsgenehmigung des Flughafens Leipzig/Halle, welcher eine 24-Stunden-Genehmigung für Frachtflüge umfasst. Denn das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit sowohl die in den Planfeststellungsbeschlüssen des Regierungspräsidiums Leipzig (seit 01. Dezember 2012 Landesdirektion Sachsen) getroffenen Regelungen für den Betrieb des Flughafens als auch die umfassenden Schallschutzmaßnahmen vor nächtlichem Fluglärm.
"Das Jahr 2015 war das emotional schwierigste und gleichzeitig finanziell eines der erfolgreichsten in unserer Unternehmensgeschichte", sagt Carsten Spohr, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG. Das Unternehmen konnte ein gutes Ergebnis erzielen und 108 Millionen Passagiere transportieren – so viele wie nie zuvor. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Dividende in Höhe von 50 Cent je Aktie vor "Nach Sicherheit ist und bleibt Zukunftsfähigkeit unser wichtigstes Unternehmensziel. Dabei sind wir ein großes Stück vorangekommen", so Carsten Spohr. Im Jahr 2015 hat die Lufthansa Group bei einem Umsatz von 32,1 Milliarden Euro ein Adjusted EBIT von 1,8 Milliarden Euro und ein Konzernergebnis von 1,7 Milliarden Euro erwirtschaftet und damit die Prognose erreicht. Die finanzielle Stabilität konnte weiter gesteigert werden: Die Liquidität hat sich erhöht, die Nettokreditverschuldung ist zurückgegangen und der Free Cash Flow ist deutlich gestiegen.
Die Fluggesellschaft airberlin konnte im Geschäftsjahr 2015 operativ und kommerziell gute Fortschritte erzielen; der Ertrag pro verfügbarem Sitzplatzkilometer (RASK), der Yield, die Auslastung und die Zusatzerträge sind gestiegen. Allerdings hatten verschiedene Faktoren negativen Einfluss auf das Ergebnis 2015, insbesondere der langwierige und schädliche Codeshare-Konflikt im letzten Quartal bis zu Beginn des laufenden Jahres. Stefan Pichler, Chief Executive Officer: "Obwohl airberlin im Geschäftsjahr 2015 einen Ganzjahresverlust von -446,6 Millionen Euro verbucht, zeigen die wesentlichen operativen Kennziffern in die richtige Richtung."
Der Freistaat Sachsen ist nicht verpflichtet, die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle zu ändern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Flughafen Leipzig/Halle wurde auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2004 mit dem Ziel ausgebaut, ein Drehkreuz für den Frachtverkehr zu entwickeln. Auf Klagen von Anwohnern beanstandete das Bundesverwaltungsgericht einige der Regelungen über den Nachtflugbetrieb (Urteil vom 09. November 2006 – BVerwG 4 A 2001.06 – BVerwGE 127,95). Im Jahr 2007 regelte der Freistaat Sachsen den nächtlichen Flugbetrieb erneut in einem Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss. Klagen dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig ab (Urteil vom 24. Juli 2008 – BVerwG 4 A 3001.07 – BVerwGE 131, 316).
WienTourismus und Flughafen Wien unterzeichneten ein Wachstumsabkommen, mit dem weitere Airlines für Wien gewonnen, Direktflüge forciert und EntscheidungsträgerInnen von den Vorteilen Wiens als zentraleuropäischer Verkehrshub überzeugt werden sollen. 2016 stehen 37 Aktionen für 15 Märkte auf dem Plan.
Ryanair forderte die Europäische Kommission erneut dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine erneute Schließung des europäischen Luftraums durch einen Streik französischer Fluglotsen-Gewerkschaften am 28. April 2016 zu verhindern. Es war das vierte Mal in den letzten sechs Wochen und der 44. Streik in sieben Jahren. Ryanair war dadurch zur Streichung von über 100 Flügen am Donnerstag gezwungen. Dazu drohen Verspätungen. Dieser ungerechtfertigte Streik zeige, dass eine kleine französische Gewerkschaft wiederholt Europas Luftraum als Geisel nehmen kann. Dadurch werden Tausende von Flügen von Großbritannien, Irland, Spanien und Italien gestrichen, die weder in Frankreich starten noch landen, und die Reisepläne hunderttausender Reisender beeinträchtig.
Lufthansa Cargo will in Zukunft eng mit vielversprechenden Technologie-Startups zusammenarbeiten. Die Logistiktochter der Lufthansa ist die weltweit erste Frachtfluggesellschaft, die am neuen "Logistics Tech Accelerator"-Programm teilnimmt – in Zusammenarbeit RocketSpace. Das US-amerikanische Unternehmen unterstützt seit 2011 junge Technologieunternehmen und Innovationstreiber darin, Zukunftsvisionen Wirklichkeit werden zu lassen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde jüngst unterzeichnet. Die Digitalisierung etwa holt auch die gesamte Branche ein, und Lufthansa Cargo setzt schon auf eServices. Gleichzeitig sieht das Unternehmen aber noch enormes Potenzial für noch mehr Digitalisierung und neuartige Dienstleistungen entlang der gesamten Luftfrachtlieferkette.
Im Jahr 2015 erzielte die Flughafen Bremen GmbH einen Umsatz von 41.973 Millionen Euro (2014: 42.436 Millionen Euro). Das Jahresergebnis beläuft sich auf ein Plus von 1,1 Million Euro (2014: 0,9 Million Euro). "Wir haben unseren Kurs gehalten und erneut unseren Wirtschaftsplan erfüllt", sagt Jürgen Bula, Geschäftsführer der Flughafen Bremen GmbH, über das Jahr 2015. Neben einem positiven Geschäftsergebnis von 1,1 Million Euro, musste der Flughafen Bremen im Jahr 2015 ein leichtes Minus bei den Passagierzahlen hinnehmen, welches aber so prognostiziert worden war. Im vergangenen Jahr haben 2.660.712 Passagiere den Flughafen Bremen als Abflug- oder Zielflughafen genutzt. Das sind zwar 4,1 Prozent weniger als im Rekordjahr 2014 als 2,77 Millionen Passagiere gezählt wurden, aber 1,8 Prozent mehr als noch im Jahr 2013, das mit 2.613.000 Passagieren abschloss.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden für das Geschäftsjahr 2015 mit großer Mehrheit von den Aktionären entlastet. Auch dem Vorschlag des Lufthansa-Aufsichtsrats, Martina Merz als neues Mitglied in das Gremium aufzunehmen, stimmten die Aktionäre zu. Merz folgt auf Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, die ihr Mandat als Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG mit Ablauf der Hauptversammlung niederlegt hat. Merz war bis 2015 Chief Executive Officer (CEO) von Chassis Brakes International, Amsterdam (NL), und ist zurzeit Mitglied in den Board of Directors von AB Volvo, Göteborg (Schweden) und SAF-Holland SA, Luxemburg.
Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hat den Aufsichtsrat bei seiner heutigen Sitzung darüber informiert, dass zwischen Lufthansa und Brussels Airlines eine Verlängerung der Entscheidungsfrist über die Call Option um weitere drei Monate vereinbart worden ist. Die Call Option berechtigt Lufthansa zur vollständigen Übernahme der Brussels Airlines Muttergesellschaft SN Airholding. Nach der bisher bestehenden Vereinbarung hatte Lufthansa die Möglichkeit, bis Anfang Juni 2016 über die Ausübung der Option zu entscheiden. Die Frist zur Entscheidung über die Übernahme der ausstehenden Anteile von 55 Prozent an SN Airholding wurde nun bis Ende August verlängert. Die Ausübung könnte somit frühestens im September 2016 erfolgen.
Fluglärmschutz ist für die ADV-Flughäfen nach wie vor das Umweltthema Nr. 1. Dabei setzen die Flughäfen auf den aktiven und passiven Schallschutz. Die Debatte um den Lärm ist wichtig, doch sie bedarf einer Einordung. Die gesundheitlichen Risiken durch Fluglärm fielen geringer aus, als bisher angenommen. Dies zeigt die umfangreichste Untersuchung zum Thema Lärm "NORAH" (Noise-Related Annoyance, Cognition and Health) aus dem Jahr 2015. Die in der Lärmwirkungsstudie erfasste Belästigung durch Fluglärm war nur in geringem Maß vom Lärmpegel und damit von der Anzahl der Flugbewegungen abhängig. Die Untersuchung hat darauf hingewiesen, dass subjektive Faktoren, wie die persönliche Einstellung zur Lärmquelle, von Bedeutung ist.