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Luftverkehr zu Klimaregeln: global statt regional

 

15. Jul 2026 - 12:44 Uhr


Zivile Luftfahrt

Der Luftverkehr ist – als erster Verkehrsträger – seit 2012 in den Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) einbezogen und muss so für einen Teil seiner CO2-Emissionen bezahlen. Allein deutschen Airlines – abhängig vom CO₂-Preis – jährliche Mehrkosten in Höhe von derzeit rund 630 Millionen Euro.


Bislang gilt das EU-ETS nur für Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Für Flüge zwischen der EU und Nicht-EU-Staaten gilt stattdessen das internationale Klimaschutzsystem CORSIA, das von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO beschlossen wurde.


Auswirkungen des EU-ETS


Die Begrenzung des EU-ETS auf innereuropäische Flüge ist zum 31. Dezember 2026 befristet. Mit dem Auslaufen dieser Frist prüft die EU-Kommission im Rahmen der für Juli 2026 vorgesehenen Revision des EU-ETS, ob das System auf alle aus der EU abgehenden Flüge ausgeweitet werden soll. Gegen eine solche Ausweitung sprechen jedoch wichtige wirtschaftliche, rechtliche und politische Gründe.


Die einseitige Regulierung durch die EU führt bereits heute zu Wettbewerbsnachteilen für europäische Airlines und Flughäfen. Selbst beim aktuellen System, das nur für innereuropäische Flüge gilt, sind Airlines mit Drehkreuzen in der EU gegenüber Fluggesellschaften aus Drittstaaten benachteiligt. Eine Ausweitung des EU-ETS würde diesen Nachteil weiter vergrößern.


Beispiel: Ein Passagier möchte von Stockholm nach Bangkok reisen. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:


  • mit einer deutschen Airline über Frankfurt oder München
  • oder mit Turkish Airlines über Istanbul.

Derzeit fallen ETS-Kosten nur für die innereuropäischen Strecken an, beispielsweise zwischen Stockholm und Frankfurt beziehungsweise München.


Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs würde die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen EU- und Nicht-EU-Airlines weiter verschärfen. Während europäische Fluggesellschaften für sämtliche aus der EU abgehenden Flüge ETS-Kosten tragen müssten, wären nicht-europäische Wettbewerber weiterhin nur für den vergleichsweise kurzen Flug zu ihren Drehkreuzen – etwa in der Türkei oder der Golfregion – betroffen. Dadurch würden sich die Kostenunterschiede weiter vergrößern.



Carbon Leakage: keine echte CO2-Einsparung


Die Folge wären zusätzliche Verlagerungen von Passagier- und Frachtströmen auf Drehkreuze außerhalb der EU und eine weitere Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Airlines. Emissionen würden nicht tatsächlich reduziert, sondern lediglich in andere Regionen verlagert. Gleichzeitig würde die EU stärker von Fluggesellschaften aus Drittstaaten abhängig, weil eigene Verbindungen und Drehkreuze an Bedeutung verlieren. Das eigentliche Ziel – eine wirksame Reduzierung der CO₂-Emissionen – würde damit verfehlt, während die wirtschaftlichen Nachteile für europäische Standorte zunehmen.


Risiken für Handelspolitik 


Die EU kann den Emissionshandel im internationalen Luftverkehr nicht einseitig ausweiten, ohne erhebliche Gegenreaktionen anderer Staaten zu riskieren. Einige Drittstaaten lehnen eine einseitige Anwendung des EU-ETS auf internationale Flüge als Eingriff in ihre nationale Souveränität ab. Eine Ausweitung des EU-ETS auf Flüge zwischen der EU und Drittstaaten würde daher erhebliche rechtliche und politische Risiken mit sich bringen.


Staaten könnten Gegenmaßnahmen ergreifen – etwa Einschränkungen von Verkehrsrechten, zusätzliche Zölle oder andere diskriminierende Maßnahmen gegenüber europäischen Unternehmen. Bereits bei Einführung des EU-ETS im Jahr 2012 hatten unter anderem China, die USA und Indien entsprechende Schritte angekündigt.


Genau aus diesem Grund wurde der Anwendungsbereich des EU-ETS damals kurz vor dem Start des Systems mit der "Stop-the-Clock"-Entscheidung auf innereuropäische Flüge begrenzt. Dieser Anwendungsbereich gilt bis heute; im Fall einer Ausweitung besteht das Risiko entsprechender Gegenmaßnahmen weiterhin.


USA verbieten Airlines die Teilnahme


Teilweise haben Staaten ihren Airlines sogar die Teilnahme am EU-ETS verboten. In den USA gilt beispielsweise der "European Union Emissions Trading Scheme Prohibition Act of 2011". Dieses überparteilich beschlossene Gesetz untersagt US-Fluggesellschaften ausdrücklich die Teilnahme an einem einseitig von der EU eingeführten Emissionshandelssystem für internationale Flüge. Eine Ausweitung des EU-ETS auf Flüge zwischen Europa und den USA würde deshalb unmittelbar zu einem offenen Handelskonflikt führen. Auch China hat seinen Airlines per Regierungsdekret die Teilnahme am EU-ETS untersagt.


Die Gefahr weiterer Gegenmaßnahmen, Verfahren vor der Welthandelsorganisation (WTO) und politischer Spannungen wäre entsprechend hoch. Die geopolitische Lage ist heute wesentlich komplizierter als im Jahr 2012. Ein einseitiges Vorgehen der EU würde die globale Ordnung im Luftverkehr schwächen und die internationale Zusammenarbeit beim Klimaschutz erschweren. Gleichzeitig drohen in einem ohnehin angespannten weltpolitischen Umfeld zusätzliche Handelskonflikte.


CORSIA: globales Konzept


Eine Ausweitung des EU-ETS würde international abgestimmte Klimaschutzinstrumente – insbesondere das im Rahmen der ICAO vereinbarte System CORSIA – untergraben und dadurch die Glaubwürdigkeit der EU in multilateralen Prozessen beschädigen. Luftverkehr ist ein globales Verkehrssystem. Deshalb muss Klimaschutz im Luftverkehr international geregelt werden.


Mit CORSIA ("Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation") hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO bereits ein weltweites Klimaschutzinstrument für den Luftverkehr geschaffen. CORSIA ist darauf ausgelegt, international anwendbar und akzeptiert zu sein. Emissionssteigerungen werden dabei durch Investitionen in Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Neben der EU nehmen unter anderem auch die USA, die Türkei und die Golfstaaten teil. Bereits heute deckt CORSIA rund 60 Prozent des internationalen Luftverkehrs ab. Ab sollen 2027 auch Länder wie China, Indien und Brasilien einbezogen werden, womit dann 90 Prozent des weltweiten Luftverkehrs abgedeckt werden.


Statt durch eine einseitige Ausweitung des EU-ETS die Zusammenarbeit bei CORSIA infrage zu stellen, sollte die EU daher auf eine international abgestimmte Weiterentwicklung dieses Systems hinwirken. Dazu könnten unter anderem gehören:


  • Emissionsziele und Reduktionspfade,
  • Qualitätsstandards für Ausgleichszertifikate,
  • eine bessere Einbindung nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF).

Wichtig sei, dass solche Maßnahmen international abgestimmt eingeführt werden und kein europäischer Sonderweg entsteht ("Gold-Plating"). Nur so lässt sich vermeiden, dass ein ineffizientes Nebeneinander unterschiedlicher Berichtspflichten, CO₂-Preise und Compliance-Regeln ohne zusätzlichen Nutzen für das Klima entsteht.


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