Im November 2015 hat airberlin die Auslastung (RPK/ASK) gegenüber dem Vormonat Oktober noch einmal deutlich steigern können. Bei gleichzeitigem Kapazitätsrückgang von 7,4 Prozent erhöhte sich die Auslastung auf 81,7 Prozent, was einem signifikanten Anstieg um 1,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft, ausgezeichnet für die weltweit beste CO2-Effizienz unter den großen Linienfluggesellschaften, beförderte im November 2015 insgesamt 1.943.884 Fluggäste. Durch die fortlaufende Kapazitätskonsoliderung ging das Passagieraufkommen um 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück.
Der Nikolaus kommt in diesem Jahr an den Düsseldorfer Airport geflogen. Im Gepäck hat er nicht nur Süßes für die Kinder, sondern auch eine ganz besondere Attraktion: An drei Wochenenden im Dezember können Besucher des Flughafens und Passagiere ihre Runden auf einer Kunststoff-Eisbahn mitten im Terminal drehen. Eingeweiht wird die etwa 350 Quadratmeter große Fläche beim Pre-Opening mit einer Eisdisco am Samstag, 05. Dezember, von 18:00 bis 22:00 Uhr. Am darauffolgenden Nikolaus-Tag werden den Besuchern bei "Airport on Ice" den ganzen Tag über Aktionen rund um die künstliche Eisfläche in der Abflughalle geboten. Dabei sind auch eine Weltmeisterin und eine Eiskunstläuferin.
Ryanair hat heute ihre Passagier- und Auslastungsstatistik für November 2015 veröffentlicht: Das Passagieraufkommen der vergangenen 12 Monate einschließlich November 2015 stieg darin um 17 Prozent auf insgesamt 99,9 Millionen Reisende. Allein im November stiegen die Passagierzahlen um 21 Prozent auf 7,71 Millionen beförderte Fluggäste, während die Auslastung um fünf Prozent auf 93 Prozent wuchs. Ryanair expandiert stark und wächst auch in Deutschland mit neuen Routen und Flughafen-Basen, etwa in Berlin oder Köln. Zudem tragen zur hohen Auslastung eine starke Frühbucherstrategie bei, und weitere Serviceangebote haben laut Airline stärker als erwartet den Verkehr wie auch die Auslastung erhöht.
ARTS beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Personalqualifizierung und hat schon mehrfach luftfahrtspezifische Qualifizierungsprogramme, z.B. für Fluggerätmechaniker oder Fluggerätelektriker, durchgeführt. So startete auch in diesem Jahr eine gemeinsame Maßnahme mit der Trainico GmbH zur Ausbildung von Fluggerätmechanikern.
Countdown für das Satellitengebäude am Münchner Flughafen: Das neue Abfertigungsgebäude, das von der Flughafen München GmbH (FMG) und der Deutschen Lufthansa AG gebaut und betrieben wird, öffnet im April seine Pforten. In Vorbereitung auf die bevorstehende Betriebsaufnahme müssen alle relevanten Abfertigungseinrichtungen einem mehrmonatigen Probebetrieb unterzogen werden. Ab Mitte Januar kommenden Jahres werden die verschiedenen technischen Systeme und Prozesse im Zusammenspiel geprobt. An insgesamt 20 Probebetriebstagen werden die Prozesse für die Fluggastabfertigung mit insgesamt rund 2.800 "Probebetriebspassagieren" simuliert. Bei den zwei größten Testläufen sind jeweils 500 Statisten vorgesehen.
Am 03. Dezember 2015 ist die Sonde LISA Pathfinder endlich ins All gestartet. Mehr als zehn Jahre lang dauerte die Vorbereitung dieser ESA-Mission zur wissenschaftlichen Technologie-Erprobung. Eine einzigartige Herausforderung an Ingenieurskunst, Technik und Sonde.
Mit seinem heutigen Urteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Genehmigung der Betriebszeitenverlängerung durch die Bezirksregierung Münster vom 23. Mai 2014 wider Erwarten für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Trotz umfassender fachlicher, qualitativer und zeitintensiver Prüfung durch die Genehmigungsbehörde mit einer mustergültigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Entscheidung der gerichtlichen Nachprüfung nicht Stand gehalten. Aus der Sicht des Gerichts leidet die Genehmigung an einem Abwägungsmangel. Auch kam das Gericht trotz der umfassenden Begründung des Antrags zu der Auffassung, dass die Bezirksregierung die Vorteile der Betriebszeitenverlängerung für die Abwicklung des Luftverkehrs am Standort Dortmund unvollständig ermittelt und gegenüber dem Lärmschutzbedürfnis der betroffenen Nachbarschaft nicht ausreichend gewichtet hat.