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EADS mit geänderter Mehrparteienvereinbarung zur Hauptversammlung

 

27. Mär 2013 - 14:21 Uhr


Info und News

Im Vorfeld der am Mittwoch in Amsterdam stattfindenden außerordentlichen EADS-Hauptversammlung gibt der Konzern eine Änderung zur Mehrparteienvereinbarung vom 05. Dezember 2012 bekannt, der die Parteien zugestimmt haben.

Demnach erhält die spanische Staatsholding SEPI auf eigene Anfrage und im Rahmen einer Ausnahmeregelung von der geltenden Haltefrist das Recht, bis zu 1,15 Prozent des EADS-Aktienkapitals im Zeitraum zwischen dem Vollzug (Engl.: "Consummation", d.h. dem Abschluss der Transaktion durch die notarielle Änderung der EADS-Satzung) und dem Geschäftsschluss am 09. April 2013 zu veräußern, um ihre Beteiligung an den künftigen Wert von vier Prozent anzunähern.

Die EADS-Aktionäre werden am Mittwoch, 27. März 2013, über die erforderlichen Beschlüsse abstimmen, um den Vollzug der Mehrparteien-Vereinbarung zu genehmigen. Wie bereits in der EADS-Mitteilung vom 05. Dezember 2012 bekanntgegeben, ziehen diese Beschlüsse im Fall ihrer Verabschiedung eine Reihe bedeutender Anpassungen der EADS-Führungsstruktur nach sich.

Falls die außerordentliche Hauptversammlung allen Beschlüssen zur Mehrparteienvereinbarung zustimmt, wird der Vollzug voraussichtlich am 28. März oder am 02. April 2013 erfolgen.

Die neuen Mitglieder des künftigen Board of Directors von EADS werden unmittelbar nach der außerordentlichen Hauptversammlung zusammenkommen, um den Chairman des Board of Directors zu wählen, die Ausschüsse des Boards zu besetzen und eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Maßnahmen treten erst mit Vollzug in Kraft.

Bei seinem Amtsantritt zum Zeitpunkt des Vollzuges wird das neue Board of Directors zudem voraussichtlich über die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms einschließlich Umfang, Zeitplan und Form entscheiden sowie über das Ausmaß, in dem sich der Konzern an möglichen Angeboten von EADS-Aktien durch die Hauptaktionäre beteiligen darf.

Ein Aktienrückkauf kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Wird ein Aktienrückkauf in Betracht gezogen, empfiehlt das Management dem Board of Directors, dabei die Wertschöpfung für alle Beteiligten sicherzustellen und gleichzeitig Strukturierungsmöglichkeiten, finanzielle Flexibilität sowie das Werte- und Finanzierungssystem des Konzerns aufrechtzuerhalten.

EADS wird sämtliche Optionen mit dem Board of Directors sondieren, um zu gewährleisten, dass der Konzern potenzielle Überhänge aus zukünftigen Aktienverkäufen durch die Hauptaktionäre managen und einen fairen und angemessenen Umgang mit allen Aktionären sicherstellen kann.

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