Die Pünktlichkeitsrate von Fluggesellschaften wird anhand der tatsächlichen Flugankunfts- und -abflugzeiten mit einem Spielraum von 15 Minuten nach der im Flugplan festgelegten Zeit berechnet. Dabei werden auch zusätzliche Faktoren wie Wetterstörungen und Luftraumüberlastung berücksichtigt. Etihad Airways erzielte hier im vergangenen Jahr die besten Ergebnisse seit 2009.
Eurowings forciert zum Jahresstart 2018 ihren Wachstumskurs und arbeitet weiter am Ausbau des Streckennetzes. Fluggäste können damit ab sofort die neue Strecke Düsseldorf – München nutzen. Diese Woche hob erstmals der Flug EW9002 von Düsseldorf in die bayerische Metropole ab.
Zwei Monate früher als geplant nimmt die ungarische Airline Wizz Air die Destinationen Posen in Polen und Lemberg (Lwiw) in der Ukraine in ihren Flugplan auf. Reisende können nun bereits ab dem 25. März 2018 die beiden Reiseziele in Osteuropa vom Dortmunder Flughafen aus ansteuern. Grund dafür ist die hohe Nachfrage auf den Strecken, die ursprünglich erst ab dem 21. Mai 2018 bedient werden sollten. Die Einführung der neuen Ziele von Wizz Air kann für den Standort einen wichtigen Beitrag leisten, an das im Jahr 2017 erzielte Wachstum anzuknüpfen. Die Maschinen von Wizz Air starten montags, mittwochs, freitags und sonntags immer um 20:50 Uhr in Richtung Posen.
easyJet feierte jetzt ihren ersten Start vom Flughafen Berlin-Tegel. Dieser ist zugleich auch der erste innerdeutsche Flug der Airline, die in die Lücke der insolventen airberlin stößt. Flug EZY5569 nach München hob vormittags um 10:30 Uhr ab und wurde von einer festlichen Eröffnungszeremonie am Flughafen begleitet.
Im Flughafenverband ADV sind die großen Flughäfen aus Deutschland, Österreich, Ungarn und der Schweiz zusammengeschlossen. Nach vier Jahren intensiver Arbeit haben alle Flughäfen im ADV-Verbund fristgerecht zum Jahresende 2017 die Zertifizierung nach dem höchsten europäischen Sicherheitsstandard erhalten. Das Zertifikat der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bestätigt, dass der Betreiber des Flughafens und die Flughafeninfrastruktur alle Anforderungen an die Betriebssicherheit, die Betriebsorganisation und die Betriebsführung erfüllen. Mit der EASA-Zertifizierung wurde ein europäisches Mega-Projekt auf den Weg gebracht. Für die Flughäfen in Deutschand, Österreich, Ungarn und der Schweiz musste mit den Luftfahrtbehörden ein komplett neues europäisches Safety-Regime zu entwickeltn und umgesetzt werden.
Seit dem Winter 2014 hat eine interdisziplinäre Projektgruppe am Flughafen PAD, bestehend aus Mitarbeitern der Bereiche Technische Betriebsführung, Flugbetrieb, Flughafenfeuerwehr und Qualitätsmanagement erfolgreich daran gearbeitet, bestehende sicherheitsrelevante Strukturen auf Konformität an die neuen umfassenden EU-Anforderungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Sicherheitsprozesse des Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB) erfüllen die Anforderungen der European Aviation Safety Agency (EASA). Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat als zuständige Luftfahrtbehörde der Flughafenbetreibergesellschaft Baden-Airpark GmbH, das Flugplatzbetreiberzeugnis gemäß Verordnung (EG) 216/ 2008 kürzlich erteilt. Die EASA hat von der EU-Kommission den Auftrag erhalten, für einheitliche und verbindliche Vorgaben in Sachen Sicherheit in der europäischen Luftfahrt zu sorgen. Zu diesem Zweck hat sie in der EU-Verordnung Nr. 139/2014 die Vorgaben zur Gestaltung der Prozesse, für technische Anlagen sowie für die betriebliche Organisation von Flughäfen auf einen einheitlichen Standard festgelegt, mit dem Ziel, die Sicherheit an den Flughäfen europaweit einheitlich sicher zu stellen.
Boeing und der Flugzeugverleaser Avation PLC haben ihr erstes Flugzeug ausgetauscht. Die Premiere-Boeing ist eine 777-300ER (Extended Range), welche bald für Philippine Airlines fliegen wird.
Heute wurde dem Dortmunder Flughafen von der Bezirksregierung Münster als zuständige Luftfahrtbehörde das EASA-Zertifikat zur Sicherheit im Flugbetrieb überreicht. Damit erfüllt der Dortmund Airport die einheitlichen und verbindlichen Vorgaben zur Sicherheit in der europäischen Luftfahrt aus der EU-Verordnung Nr. 139/2014.