Anfang Dezember 2015 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) über die Genehmigung erweiterter Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund. Die Genehmigung wurde durch das Urteil für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, aber nicht aufgehoben. Bestätigt hat das Gericht, dass die Genehmigung nicht gegen Ziele der Raumordnung auf Landes- und Regionalebene verstößt. Ebenso steht der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2000 einer Betriebszeitenverlängerung nicht entgegen. Allerdings stellte das OVG fest, dass die mangelnde Plausibilität des Nachtflugbedarfs sowie Abwägungsdefizite bei der Gewichtung der Verkehrsinteressen und der Lärmschutzinteressen der Anwohner die Rechtswidrigkeit der Genehmigung ausgelöst haben. Diese Mängel können in einem ergänzenden Verfahren behoben werden.
Elektromobilität ist eine entscheidende Stellschraube für nachhaltige Mobilität. Seit Jahren ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen auch ein zentraler Aspekt der Nachhaltigkeitsstrategie der ADV-Flughäfen. Das erklärte Ziel der deutschen Flughäfen ist ein flächendeckender Einsatz von E-Fahrzeugen auf dem Vorfeld.
Heute wurde die Gründung der Behördenorganisation "Allianz Ballungsraum Flughafen Süd" zum Flughafen Zürich bekannt gegeben. Die Behördenorganisation äußert sich in einem Positionspapier zu verschiedenen flugbetrieblichen Themen. Für die Flughafenbetreiberin ist die Möglichkeit einer nachfrageorientierte Entwicklung zentral. Der Flughafen Zürich hat für die Volkswirtschaft des Kantons und weit darüber hinaus eine tragende Bedeutung. Seine langfristige Leistungsfähigkeit gelte es deshalb zu sichern. Ziel soll die Planungssicherheit sowohl für die Bevölkerung als auch für die Betreibergesellschaft, unter Berücksichtigung von Sicherheitsüberlegungen und flugbetrieblichen Aspekten, sein.
Der dritte Satellit des europäischen Copernicus-Programms soll planmäßig am 16. Februar um 18:57 Uhr MEZ vom Kosmodrom Plessezk in Nordrussland aus gestartet werden. Die Sentinel-Satellitenflotte wurde für die Bereitstellung der zahlreichen Daten und Bilder entworfen, die für das Copernicus-Programm der Europäischen Kommission von zentraler Bedeutung sind. Dieses einzigartige Umweltüberwachungsprogramm läutet einen Paradigmenwechsel bei der Wahrnehmung und dem Management unserer Umwelt, unserem Verständnis und Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels und dem Schutz unseres Alltags ein. Die ESA begleitet den Start mit einer Veranstaltung im Raumflugkontrollzentrum der ESA in Darmstadt für die Öffentlichkeit.
In der mittlerweile sieben Wochen andauernden Diskussion um den Namenszusatz "Johannes Rau" nimmt der Flughafen Düsseldorf zur Versachlichung der Debatte wie folgt Stellung: "Die Geschäftsführung unseres Hauses sowie unsere beiden privaten Anteilseigner, Avialliance und Aer Rianta, sehen keine Gründe, die gegen den ursprünglichen Vorschlag sprechen, Nordrhein-Westfalens größten Airport um den Namenszusatz ‚Johannes Rau‘ zu ergänzen", erklärte Thomas Kötter vom Flughafen Düsseldorf. An anderen Flughäfen, wie etwa in München, Köln/Bonn, Berlin, Stuttgart oder Hamburg sei es ebenfalls problemlos gelungen, die in der Öffentlichkeit und im internationalen Kontext gängige Bezeichnung der Flughäfen um Namen verdienter Persönlichkeiten zu ergänzen, ohne dass hierdurch die Marke Schaden genommen habe.
Eine wesentliche Grundlage für die zuverlässige Beförderung von Frachtsendungen stellen zahlreiche nationale und internationale Gesetze dar. Lufthansa Cargo hat zudem eigene, strenge Regelungen, deren Einhaltung genauestens überwacht wird. Diese werden – abhängig von politischen und regulatorischen Entwicklungen – regelmäßig aktualisiert. Die US-amerikanische Sicherheitsbehörde TSA hat nun eine neue Sicherheitsanordnung erlassen, die eine zusätzliche Sicherheitserklärung für alle Sendungen in die USA sowie via USA verlangt.