Der Flughafen Köln/Bonn will die Bürger im Wege der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung über den Inhalt eines Planfeststellungsverfahrens informieren. Das Planfeststellungsverfahren umfasst einige bereits realisierte und einige zukünftige Baumaßnahme. Ziel des Verfahrens ist es, größtmögliche Rechts-, Planungs-, und Investitionssicherheit herzustellen. Gegenstand des Verfahrens sind eine Verbindung zwischen zwei Vorfeldern, die Nutzungsmöglichkeiten von bestehenden Gebäuden im Frachtbereich sowie der Abriss einer Gepäckhalle mit anschließender Nutzung als Parkfläche für Flugzeuge. Außerdem soll die Zulässigkeit von Bauprojekten festgestellt werden, die der Flughafen in den kommenden Jahren realisieren möchte.
Airbus hat die erste A321neo, ausgestattet mit CFM International LEAP-1A Triebwerken, zu ihrem Erstflug in die Lüfte geschickt. In Hamburg hob das Flugzeug mit der Registrierung D-AVXB und den Testpiloten Martin Scheuermann und Bernardo Saez Benito Hernandez ab.
Anfang Dezember 2015 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) über die Genehmigung erweiterter Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund. Die Genehmigung wurde durch das Urteil für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, aber nicht aufgehoben. Bestätigt hat das Gericht, dass die Genehmigung nicht gegen Ziele der Raumordnung auf Landes- und Regionalebene verstößt. Ebenso steht der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2000 einer Betriebszeitenverlängerung nicht entgegen. Allerdings stellte das OVG fest, dass die mangelnde Plausibilität des Nachtflugbedarfs sowie Abwägungsdefizite bei der Gewichtung der Verkehrsinteressen und der Lärmschutzinteressen der Anwohner die Rechtswidrigkeit der Genehmigung ausgelöst haben. Diese Mängel können in einem ergänzenden Verfahren behoben werden.
Elektromobilität ist eine entscheidende Stellschraube für nachhaltige Mobilität. Seit Jahren ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen auch ein zentraler Aspekt der Nachhaltigkeitsstrategie der ADV-Flughäfen. Das erklärte Ziel der deutschen Flughäfen ist ein flächendeckender Einsatz von E-Fahrzeugen auf dem Vorfeld.
Heute wurde die Gründung der Behördenorganisation "Allianz Ballungsraum Flughafen Süd" zum Flughafen Zürich bekannt gegeben. Die Behördenorganisation äußert sich in einem Positionspapier zu verschiedenen flugbetrieblichen Themen. Für die Flughafenbetreiberin ist die Möglichkeit einer nachfrageorientierte Entwicklung zentral. Der Flughafen Zürich hat für die Volkswirtschaft des Kantons und weit darüber hinaus eine tragende Bedeutung. Seine langfristige Leistungsfähigkeit gelte es deshalb zu sichern. Ziel soll die Planungssicherheit sowohl für die Bevölkerung als auch für die Betreibergesellschaft, unter Berücksichtigung von Sicherheitsüberlegungen und flugbetrieblichen Aspekten, sein.
Der dritte Satellit des europäischen Copernicus-Programms soll planmäßig am 16. Februar um 18:57 Uhr MEZ vom Kosmodrom Plessezk in Nordrussland aus gestartet werden. Die Sentinel-Satellitenflotte wurde für die Bereitstellung der zahlreichen Daten und Bilder entworfen, die für das Copernicus-Programm der Europäischen Kommission von zentraler Bedeutung sind. Dieses einzigartige Umweltüberwachungsprogramm läutet einen Paradigmenwechsel bei der Wahrnehmung und dem Management unserer Umwelt, unserem Verständnis und Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels und dem Schutz unseres Alltags ein. Die ESA begleitet den Start mit einer Veranstaltung im Raumflugkontrollzentrum der ESA in Darmstadt für die Öffentlichkeit.