Im Zuge der Flüchtlingskrise wird eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen in Europa diskutiert. Aus Sicht des Flughafenverbandes ADV hätte eine Aufhebung des Schengen-Abkommens gravierende Folgen für den deutschen Luftverkehr. Eine Schließung der Grenzen würde dazu führen, dass rund 50 Millionen Schengen-Fluggäste pro Jahr bei der Einreise einer Grenzkontrolle unterzogen werden müssten. Um eine einigermaßen geordnete Abwicklung sicherzustellen, könnte es nach Schätzungen des ADV dazu kommen, dass zehn bis 30 Prozent der betroffenen Flüge je nach Flughafen, Tag und Uhrzeit gestrichen oder verlegt werden müssen.
Eurowings baut das Streckenangebot ab dem größten Standort Düsseldorf weiter aus und startet am 27. März eine neue Verbindung zum East Midlands Airport in Großbritannien. Der Regionalairport bietet einen schnellen Zugang zu den Regionen um Derby, Nottingham und Leicester. Die deutsche Airline bedient die Strecke täglich außer samstags, so dass Fluggäste ihre Geschäfts- oder Privatreise sehr flexibel planen können. Der Bezirk Derbyshire, in dem sich der East Midland Airport befindet, bietet im Umkreis von weniger als einer Autostunde viele Attraktionen für einen kurzweiligen Urlaub. Zum Beispiel der 1951 eröffnete Peak District Park, der erste Nationalpark Großbritanniens. Er bietet neben insgesamt 2.900 Kilometern Wanderwegen weitere Outdoor-Aktivitäten wie Höhlenklettern in Thor´s Cave.
Zu Jahresbeginn erhöhte airberlin im Januar bei gleichzeitiger Kapazitätskonsolidierung ihre Auslastung (RPK/ASK) im Vergleich zum Vorjahresmonat um signifikante 2,3 Prozentpunkte auf 80,6 Prozent. In Folge der Kapazitätsreduzierung hat sich das weltweite Passagieraufkommen im Januar 2016 um 7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat auf 1.569.175 Fluggäste verringert. Infolge dessen gingen auch die angebotenen Sitzplatzkilometer (ASK) um 10,2 Prozent auf 3,479 Milliarden zurück. Im ersten Monat des Jahres 2016 legten die airberlin Fluggäste 2,805 Milliarden Kilometer (RPK) im weltweiten Streckennetz der Airline zurück, ein Rückgang um 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Rubin Siddique (45) wird neuer Geschäftsführer der Lufthansa Technical Training GmbH (LTT). Er löst zum 01. April Andreas Kaden (59) ab, der das Unternehmen über vier Jahre führte und in den Ruhestand tritt. Rubin Siddique gehört bereits seit 2013 als Chief Commercial Officer der Geschäftsführung der LTT an. Antonio Schulthess, Mitglied des Vorstands der Lufthansa Technik AG und Beteiligungsverantwortlicher für die LTT, sagte: "Ich freue mich, dass wir Rubin Siddique für diese Position gewinnen konnten. Er steht für Kontinuität in der Unternehmensführung, Erfahrung im Bereich Aviation Training und kaufmännische Kompetenz. Ich bin sicher, dass er das Unternehmen und seine Mitarbeiter in eine gute Zukunft führen wird."
Die Verordnung (EU) Nr.83/2014 – kurz EASA FTL – welche zukünftig europaweit die Flugdienst- und Ruhezeiten der Flugzeugbesatzungen regelt, gilt ab dem 18. Februar 2016. Umgesetzt wird sie zum 01.03.2016. Abweichend davon gelten die bestehenden Regeln für den Einsatz von verstärkten Besatzungen (ORO.FTL.205(e)) – Ruhezeit – während des Flugs noch ein weiteres Jahr bis zum 17. Februar 2017. Wer sich einen Einblick auch in die Unklarheiten der neuen Verfahren verschaffen möchte, sieht sich einem ziemlichen Puzzle ausgesetzt. Die Arbeitsgruppe FTL (Flugdienst u. Ruhezeiten) der Vereinigung Cockpit (VC) arbeitet seit vielen Jahren an der Gesamtthematik. Die VC stellt dazu ein zentrales Arbeitsdokument zur Verfügung.
Anfang Dezember 2015 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) über die Genehmigung erweiterter Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund. Die Genehmigung wurde durch das Urteil für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, aber nicht aufgehoben. Bestätigt hat das Gericht, dass die Genehmigung nicht gegen Ziele der Raumordnung auf Landes- und Regionalebene verstößt. Ebenso steht der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2000 einer Betriebszeitenverlängerung nicht entgegen. Allerdings stellte das OVG fest, dass die mangelnde Plausibilität des Nachtflugbedarfs sowie Abwägungsdefizite bei der Gewichtung der Verkehrsinteressen und der Lärmschutzinteressen der Anwohner die Rechtswidrigkeit der Genehmigung ausgelöst haben. Diese Mängel können in einem ergänzenden Verfahren behoben werden.