Der Schweizer Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes eröffnet. Es handelt sich um eine größtenteils technische Vorlage, die der Infrastruktur der Luftfahrt, der technischen Sicherheit und Organisation der Flugsicherung gewidmet ist. Der Bundesrat hat zudem den Schlussbericht zur Auslagerung der Aufsicht über den Luftverkehr in eine gebührenfinanzierte Organisationsform zur Kenntnis genommen. Die Abklärungen zeigen, dass das Gesamtsystem damit teurer würde und die zusätzlichen Kosten zulasten der Luftfahrtindustrie gingen.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH will den Regionalflughafen von Saarbrücken mit der Remote-Tower-Technologie des österreichischen Systemlieferanten Frequentis ausrüsten. Darüber haben die Unternehmen einen Vertrag unterzeichnet. Ab 2017 sollen die Flugplatzkontrolldienste mittels Fernüberwachung aus einem Remote Tower Centre erbracht werden, welches in Leipzig entstehen soll. Damit wird Saarbrücken der erste deutsche fernüberwachte Flughafen werden. Die Flughäfen von Erfurt und Dresden sollen folgen. Frequentis hatte den Zuschlag nach einem Ausschreibungsverfahren erhalten, welches verschiedene Feldtests beinhaltet hatte.
Bevor die Bremer und die Niedersachsen ab dem Flughafen Bremen in den wohlverdienten Sommerurlaub starten, nutzt der Airport die Zeit zwischen Pfingsten und den Sommerferien, um auf dem Rollweg A Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Dadurch wird der Flugbetrieb nicht behindert. Für Starts Richtung Osten gelangen in dieser Zeit die Flugzeuge über den Rollweg C auf die Runway, rollen diese gen Westen entlang und machen einen sogenannten "Backtrack" – um dann nach einer Drehung auf der Start- und Landebahn den Start wie gewohnt einzuleiten.
Die Sicherheitsprozesse des Flugplatzes Bressaucourt erfüllen die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft Sociéte Coopérative de l’Aérodrome du Jura (SCAJ) das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Martin Bernegger hat das Dokument dem Präsidenten des Verwaltungsrats der Betreibergesellschaft, Jean-Pierre Tardent, übergeben. Die ICAO hat in ihren Standards und Empfehlungen die Vorgaben für sicherheitsrelevante Prozesse auf den Flugplätzen festgelegt. Die im Annex 14 enthaltenen Anforderungen definieren u.a., wie ein Flugplatz die Betankung der Flugzeuge, den Einsatz der Feuerwehr, die periodische Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung sowie die Schneeräumung zu organisieren hat.
Die Arbeiten für das neue Luftfrachtzentrum am Weg beim Jäger gehen zügig voran. Für den nächsten wichtigen Bauabschnitt müssen im Baustellenbereich hohe Kräne aufgestellt werden. Aus Gründen der Flugsicherheit gibt es deshalb in den kommenden Wochen keine Anflüge aus Richtung Innenstadt auf den Airport (Landebahn 33). Der Abflug in Richtung City ist vorübergehend für große Flugzeugtypen nicht möglich. Die Einschränkung dauert bis zum 12. Juli, 22:00 Uhr.